Landgericht Dortmund hebt auch in Deutschland vorläufige Sperre gegen Alessandra Reich auf

Nach Peitschen-Video: Springreiterin Alessandra Reich darf auch in Deutschland wieder reiten

Springen
Foto: Sportfotos-lafrentz.de Foto: Sportfotos-lafrentz.de
Nachdem die neue Führungsspitze des österreichischen Pferdesportverbands OEPS die vorläufige Sperre gegen Springreiterin Alessandra Reich aufgehoben hat, hat in Deutschland ein Gericht darüber entschieden.

Zum Hintergrund: Der OEPS unter der früheren Führung entschied angesichts von zusammengefügten Videoaufnahmen Ende April, auf denen Alessandra Reich beim Gebrauch der Gerte zu sehen ist, die Springreiterin vorläufig zu sperren, bis das Schiedsgericht des Verbands über den Fall entschieden hat.


Die deutsche FN erklärte damals, sich der Entscheidung anschließen zu wollen. Das bedeutete, dass die in Salgen in Bayern beheimatete Österreicherin in Deutschland seither keine Turniere mehr bestreiten durfte.


Als der OEPS die vorläufige Sperre nun zurückzog, weil man die Voraussetzungen dafür als nicht gegeben sah, gab es von Seiten der FN keine öffentliche Reaktion.


Heute meldet nun die österreichische Website Pferderevue.at, dass das Landgericht Dortmund die Sperre durch die FN aufgehoben hat. Durch die entsprechende Verfügung könne die Championatsreiterin nun wieder an nationalen und internationalen Turnieren teilnehmen.


Von der FN gibt es dazu noch keine Stellungnahme.


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