Österreichischer Pferdesportverband OEPS hebt vorläufige Sperre gegen Alessandra Reich auf, Verfahren nicht abgeschlossen

Vorläufige Sperre von Alessandra Reich wegen angeblichen Gertenmissbrauchs aufgehoben

Springen
Foto: sportfotos-lafrentz.de Foto: sportfotos-lafrentz.de
Die vorläufige Sperre des OEPS gegen Springreiterin Alessandra Reichs wegen dokumentierten Gertenmissbrauchs wurde aufgehoben. Das Verfahren steht aber noch aus.

Wie das österreichische Pferdesportportal Eqwo.net berichtet, war Berufung gegen die vorläufige Sperre von Alessandra Reich eingelegt worden. Der Verband OEPS hatte die Championats-Springreiterin gesperrt, nachdem Videoaufnahmen von der Sunshine Tour gezeigt haben sollen, wie sie auf Hals und Kopf ihres Pferdes schlägt.


Beim OEPS hatte es vor kurzem einen Führungswechsel gegeben. Die bisherige Präsidentin Elisabeth Max-Theurer wurde von Herbert Gugganig abgelöst, unter dessen Ägide man dem Berufungsgesuch nun stattgegeben hat.


Der Verband erklärt, die Grundlage der Entscheidung sei nicht die Schuldfrage, sondern eine formaljuristische, nämlich die Frage, ob die Voraussetzungen für eine sofortige vorläufige Maßnahme, wie sie im Falle von Alessandra Reich getroffen wurde, erfüllt sind: „Diese Voraussetzungen sah der oberste Berufungs- und Strafausschuss als nicht gegeben an.“ Daher habe man die vorläufige Sperre gegen Alessandra Reich aufgehoben.


Allerdings betont der Verband: „Die Entscheidung stellt keine abschließende Beurteilung des Sachverhalts dar.“


Disziplinarverfahren soll folgen


Da die Schuldfrage damit noch nicht geklärt ist, soll als nächstes ein ordentliches Disziplinarverfahren eingeleitet werden, bei dem relevante Beweise geprüft werden und den Betroffenen „die entsprechenden Parteirechte“ gewährt werden sollen. „Auf Grundlage sämtlicher vorliegender Beweise sowie unter Wahrung des Parteiengehörs wird anschließend eine fundierte Entscheidung getroffen“, so der OEPS.


Zwar sehe der Verband es als eine seiner zentralen Aufgaben an, das Wohl der Pferde zu schützen und das Ansehen des Reitsports in der Öffentlichkeit zu stärken. Jedoch habe jede beschuldigte Person Anspruch auf ein faires Verfahren unter Einhaltung aller vorgesehenen Verfahrensschritte und Rechte.


FEI-konform?


Die FEI Jumping Rules, die bei dem Fall Alessandra Reich zum Tragen kommen, regeln, in welcher Form der Einsatz der Gerte verboten ist. In Artikel 265.1.2 heißt es:


Jeglicher übermäßiger Gebrauch der Gerte ist strengstens untersagt. Ohne die Allgemeingültigkeit der vorstehenden Bestimmung einzuschränken, gelten folgende Handlungen als übermäßiger Gebrauch der Gerte:


265.1.2.1 der Gebrauch der Gerte, um den Ärger des Athleten abzureagieren;

265.1.2.2 der Gebrauch der Gerte am Kopf des Pferdes;

265.1.2.3 der Gebrauch der Gerte mehr als dreimal hintereinander;

265.1.2.4 der Gebrauch der Gerte, der zu einer Verletzung der Haut des Pferdes führt; und

265.1.2.5 der Gebrauch der Gerte nach dem Ausschluss.


Ein Reiter, bei dem ein missbräuchlicher oder übermäßiger Gebrauch der Gerte festgestellt wird, wird disqualifiziert und kann nach Ermessen des Richterkollegiums mit einer Geldstrafe belegt werden.


Was ist auf den Bildern zu sehen?


Eqwo.net berichtet, ihnen läge ein Video vor, das Alessandra Reich in mehreren Situationen zeigt, in denen sie ihre Pferde „maßregelt“. Formal handele sie dabei innerhalb des von der FEI erlaubten Rahmens, jedoch bekomme man als Betrachter den Eindruck einer „emotional agierenden Reiterin“.


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