Neuregelung des Tierseuchenmelderechts berücksichtigt EHV-1 und Equine Influenza

EHV-1 und Equine Influenza nun meldepflichtig

Szene
Lediglich ein Jahr lang, von 2023 bis 2024, bestand eine Impfpflicht gegen Herpes für Turnierpferde. Foto: sportfotos-lafrentz.de Lediglich ein Jahr lang, von 2023 bis 2024, bestand eine Impfpflicht gegen Herpes für Turnierpferde. Foto: sportfotos-lafrentz.de
Jetzt ist die Jahreszeit, in der man landauf landab hört, dass in Stall xy Herpes ausgebrochen ist. Ob die Stallbetreiber damit an die Öffentlichkeit gehen, lag bislang in ihrem eigenen Verantwortungsbereich. Seit einem Monat ist das anders. Zumindest ein bisschen.

Jedes Frühjahr gibt es Herpesfälle. Die meisten Stallbesitzer gehen verantwortungsbewusst damit um, informieren umliegende Betriebe, canceln Veranstaltungen und rufen ihre Einstaller auf, keine anderen Ställe zu besuchen. Ähnlich ging nun auch das österreichische Pferdezentrum Stadl-Paura vor, als bekannt wurde, dass dort Pferde stehen, die an Influenza erkrankt sind.


Doch eine Verpflichtung, Herpesausbrüche und Influenza zu melden und betroffene Betriebe unter Quarantäne zu stellen, gab es bislang nicht. Zumindest ersteres ist seit dem 10. März anders.


Denn am 10. März trat die „Verordnung zur Neuregelung des Tierseuchenmelderechts und zur Änderung weiterer tierseuchenrechtlicher Verordnungen“ in Kraft. Neu auf der Liste der meldepflichtigen Krankheiten sind EHV-1 – also das Equine Herpes Virus vom Typ 1 – sowie Equine Influenza.


Was bedeutet „Meldepflicht“?


Als Seuche wird eine Krankheit bezeichnet, wenn sie durch Bakterien oder Viren ausgelöst wird, massenhaft auftritt und sich rasch ausbreitet, eine hohe wirtschaftliche Relevanz hat und/oder auf den Menschen übertragbar ist bzw. umgekehrt.


Mit der Meldepflicht stellt der Staat sicher, dass er über das Krankheitsgeschehen von bestimmten Tierseuchen informiert ist, indem positive Befunde meldepflichtiger Krankheiten (wie jetzt EHV-1 und Influenza) den Veterinärämtern mitgeteilt werden müssen. Die Veterinärämter leiten die Meldung dann an das Bundeslandwirtschaftsministerium weiter. Auf diese Art und Weise kann das Seuchengeschehen beobachtet werden.


Die Meldepflicht dient also lediglich zur Überwachung, nicht aber zur Bekämpfung von Seuchenausbrüchen. Die Veterinärämter können selbst darüber entscheiden, ob sie einen Stall unter Quarantäne stellen.


Tierhalter sind nicht zur Meldung verpflichtet, wenn sie einen nachgewiesenen Fall im Betrieb haben, wohl aber die bestandsbetreuenden Tierärzte sowie die untersuchenden Stellen wie zum Beispiel Labore.


Melde- vs. Anzeigenpflicht


Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen meldepflichtigen Seuchen wie nun EHV1 sowie Influenza und anzeigepflichtigen Seuchen, wie zum Beispiel Tollwut. Bei anzeigepflichtigen Seuchen müssen schon Verdachtsfälle dem Veterinäramt gemeldet und seuchenhygienische Maßnahmen angeordnet werden, denn hier geht es um die Bekämpfung des Krankheitsgeschehens.


Dafür hat der Staat Maßnahmen festgelegt, wozu die Einrichtung von Sperrzonen, die Tötung betroffener Tiere und auch die entsprechende Entsorgung gehören.


Wie gesagt, schon der Verdacht, dass es sich um eine anzeigepflichtige Seuche handeln könnte, muss gemeldet werden. Dazu sind alle verpflichtet, in deren Obhut sich die Tiere befinden, also auch Tierhalter und andere Betreuungspersonen.


Sinnvolle Maßnahme


Pferdefachtierärztin Dr. Annette Wyrwoll, die viele Jahre lang eine eigene Klinik in Bayern führte, und dort nun als Geschäftsführerin tätig ist, begrüßt die Maßnahme, EHV-1 und Influenza nun unter Meldepflicht zu stellen.


„Das ist auf jeden Fall sinnvoll. Jahr für Jahr haben wir es mit Herpesfällen zu tun.“ Sie persönlich bedauert es sehr, dass die Impfpflicht gegen Herpes fallengelassen wurde. „Das halte ich für einen großen Fehler. Vor 50 Jahren gab es noch häufig Influenza Ausbrüche. Das änderte sich mit der Einführung der Impfpflicht. Ich habe meinen Kunden immer geraten, auch gegen Herpes impfen zu lassen und bin damit immer gut gefahren. Das Hin und Her um die Impfpflicht hat unsere Glaubwürdigkeit untergraben.“


2023 war die Impfpflicht gegen Herpes eingeführt worden, doch da die FEI nicht mitzog, die Landesverbände ohnehin dagegen waren und die Einführung der neuen GOT ohnehin eine deutliche finanzielle Mehrbelastung der Pferdehalter mit sich brachte, wurde aus der Pflicht wieder eine Empfehlung.


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