Hofgut am Mühltal: Stadt Niddatal will Reithof mit 200 Kindern schließen wegen angeblich fehlender Unterschrift vor sechs Jahren
Hofgut am Mühltal: Wie eine Stadt einen Reiterhof plattmachen will
Hofgut am Mühltal. Bilder: privat Sechs Jahre Betrieb, 14 Schulpferde, rund 200 Reitschüler, zehn Mitarbeitende. Dazu mit Elisa Herrges eine Leiterin, die nicht nur Pferdewirtschaftsmeisterin Pferdehaltung und Service und Trainerin A Reiten ist, sondern noch etliche Zusatzqualifikationen vorweisen kann. Eigentlich ein Betrieb, den man stolz vorzeigt.
Doch plötzlich steht die Frage im Raum, ob der Vertrag, den Elisa Herrges vor sechs Jahren unterzeichnet hat, keine Gültigkeit mehr haben soll. Die Stadtverordneten von Niddatal in Hessen haben beschlossen, dass der Kauf des Erbbaurechts von 2020 und die Pacht der Weiden nicht mehr gelten sollen. Das Argument: ein angeblicher Formfehler, eine zweite Unterschrift, soll gefehlt haben. Der Podcast „Erzähl mir was vom Pferd“ hat mit Elisa Herrges gesprochen – und sich per FaceTime die Reitanlage angeschaut.
Morgens um halb neun …
… war lange Zeit die Welt noch in Ordnung. Dass das mittlerweile nicht mehr so ist, sieht man auf den ersten Blick nicht. Es ist kurz vor neun – Ruhe auf dem Hofgut am Mühlbach eine gute halbe Stunde nordöstlich von Frankfurt. Ein normaler Vormittag, noch ist wenig Betrieb. In den Ferien laufen hier ab neun Uhr die ersten Kinder auf.
Vor dem Stall: Paddockboxen mit Blick auf den Reitplatz.
Einsteller wie Schulpferde haben ein Programm, dass an ihre Bedürfnisse angepasst ist. Sie sollen „viel rausgehen, viel draußen sein können, mitbekommen, was hier passiert“, erklärt Betriebsleiterin Elisa Herrges. Und ist das Wetter mal nicht so schön, wartet drinnen eine hohe, luftige Stallgasse. Die Reithalle, zwei Reitplätze und ein Longierzirkel bieten viele Möglichkeiten. Die Sattelkammer zeigt, hier wird Ordnung großgeschrieben. Auch wenn das Thema Recht und Ordnung in der Wahrnehmung der Betreiber eine Delle bekommen hat. Doch beim Blick auf die Weiden, die ein paar Schritte entfernt von der eigentlichen Reitanlage liegen, vergisst man diesen Aspekt. Ruhe, Frieden, Pferde. Das Hofgut Mühlbach erstreckt sich auf rund sechs Hektar. Ein Großteil in Erbpacht erworben, die Koppeln gepachtet.
Paddockboxen, Pilates, Ponys und Pferde
22 Pferde stehen aktuell auf dem Hof, Platz wäre für maximal 34. Die alten Innenboxen dienen überwiegend als Lager für Heu und Stroh, belegt werden vor allem die Außenboxen. „Wir haben im Moment 14 Schulpferde, 18 Pferde gehören zu mir, dann sind da noch ein paar junge Pferde dabei, die gerade am Anfang ihrer Ausbildung stehen, die noch den Weg in die Reitschule finden sollen“, erläutert Elisa Herrges. Ponys sind auch darunter, damit die Proportionen für die Kleinen stimmen. Für jeden etwas. Und „jeder“, das sind eine Menge Menschen, die hier in Kontakt zum Pferd kommen.
„Wir haben rund 200 Reitschüler, wirklich von den ganz Kleinen im „Mini und Maxi Club Kids“ bis hin zu fortgeschrittenen erwachsenen Reitschülern, also ganz bunt gemischt“, erzählt die Pferdewirtschaftsmeisterin. Zehn Mitarbeitende sind bei ihr angestellt, um Reitschule, Pferdepension, Lehrgänge, Ferienkurse etc. zu realisieren.
Betreiberin des Hofgut am Mühlbach: Elisa Herrges

Sie als „eierlegende Wollmilchsau“ zu bezeichnen, wäre ungebührlich. Aber treffend. Denn Elisa Herrges ist durstig. Wissensdurstig. Es gibt wohl wenige Menschen, die in Deutschland einen Reitbetrieb führen, die ähnlich viele Qualifikationen aufweisen können. Elisa Herrges ist
- Trainerin A Reiten (FN)
- Pferdephysiotherapeutin (DIPO)
- Studienabschluss „Manager im Pferdesport“
- Trainer-Ergänzungsqualifikationen „Sitz- und Gleichgewichtsschulung“ & „Sattelbeurteilung“
- Pilates- Trainer C & B, Fitness-Trainer C
- Training u.a. mit Uta Gräf
Traum gefunden, Traum realisiert
Sechs Jahre ist es her, da stieß Herrges auf eine Verkaufsanzeige für das Hofgut. Sie kaufte damals aber nicht das Grundstück. Sonden nur Gebäude und Ställe, den Grund und Boden besitzt weiterhin die Stadt Niddatal. Herrges hält ein sogenanntes Erbbaurecht, also das Recht, auf fremdem Grund einen eigenen Hof zu betreiben, zu vererben oder zu verkaufen.
Die Weiden pachtet sie zusätzlich von der Stadt. Verkäufer war der Vorbesitzer, der das Erbbaurecht laut Anwalt Hans-Jürgen Wartenberg mit Zustimmung der Gemeinde übertrug. Zustande gekommen war das Geschäft noch mit dem Amtsvorgänger des heutigen Bürgermeisters Hahn. Für die Stadt unterschrieb der Bürgermeister, das ist unstrittig. Das Grundbuchamt trug den Rechtserwerb ein. Also alles so, wie es sich gehört.
Finanzielles Risiko eingegangen
„Es ist natürlich auch nicht so, dass man einfach ein Paar Schuhe kauft“, sagt Herrges rückblickend. Ohne Mithilfe einer Bank war das Projekt nicht zu stemmen: „Wir haben auch eine Finanzierung bei einer Bank dafür laufen, also da sind viele Menschen, Fachmenschen involviert, die das prüfen, die das sich anschauen, bevor man dann überhaupt tatsächlich da zu einer Unterschrift kommt.“
Zum Verständnis: Was bedeutet Erbbaurecht?
Wer im Erbbaurecht baut, wird nicht Eigentümer des Grundstücks. Das bleibt (in diesem Fall) bei der Stadt. Der Berechtigte darf aber ein Gebäude errichten, also auch Reithalle und Stallungen, und zahlt dafür einen sogenannten „Erbbauzins.“ Das Geschäft wird notariell abgeschlossen und grundbuchlich umgesetzt. Das Recht ist laut dem Anwalt von Elisa Herrges, Hans-Jürgen Wartenberg, vererblich und veräußerbar und durch ein eigenes Gesetz geregelt.
Thorsten Masuch, Jurist für öffentliches Recht, beschreibt es als „zeitlich befristete Nutzung: Irgendwann fällt das Grundstück samt Anlage an den Eigentümer zurück“. Wann, das ist vertraglich genau geregelt (das ausführliche Interview mit Thorsten Masuch zum Thema Erbbaupacht kann hier nachgelesen werden).
Konkret – kann die Stadt wegen einer Unterschrift Jahre später den Vertrag aufheben?
Im Oktober 2025 kippt die Idylle. Damals hört Herrges erstmals von Problemen. Sie wird nicht direkt angeschrieben, vielmehr meldet sich der Vorbesitzer bei ihr. Der hatte Post vom Rechtsanwalt der Stadt erhalten. „Und ich erinnere mich noch genau an den Moment, als ich eine Nachricht von ihm auf meinem Telefon sah, mit der Bitte, ihn dringend zurückzurufen.“ Sie ruft in einer kurzen Unterrichtspause zurück. „Das konnte ich zuerst so auch gar nicht glauben, tatsächlich.“
Stadtverordnete fühlen sich nicht an Vertrag gebunden
Ende August 2026 beschließen die Stadtverordneten, dass sowohl der Kauf des Erbbaurechts als auch die Weidepacht nicht mehr gelten sollen. Das Argument: ein angeblicher Formfehler beim ursprünglichen Handel. Ein Bevollmächtigter der Gemeinde meint, es habe eine zweite Unterschrift gefehlt.
Rechtsanwalt Wartenberg vermutet, gemeint sei möglicherweise die des ersten Beigeordneten. Ob eine solche interne Vorgabe überhaupt bestand, sei aber gar nicht bekannt, so der Anwalt. Die Stadt will Tatsachen schaffen, hat bereits eine Räumungsaufforderung geschickt. Gegen die geht Herrges juristisch vor.
Stadt schweigt – wegen eines Giftmords
Der Bürgermeister äußert sich nicht. Auf die Anfrage des Podcasts ERZÄHL MIR WAS VOM PFERD antwortete er, man verstehe das öffentliche Interesse, bitte aber „um Ihr Verständnis, wenn wir uns zu der Anfrage derzeit nicht äußern können und werden“. Begründet wird das unter anderem mit einem Giftmordfall: Ein Verdächtiger habe im Rathaus gearbeitet, die Kripo habe durchsucht, die Mitarbeiter seien traumatisiert. Mit Herrges und dem Hofgut hat dieser Fall nichts zu tun.
Besuch vom Zoll
Der Ton wird rauer. Herrges berichtet von einer Anhörung, in der Begriffe wie „Mädchentraum“, „Ponyhof“ und „naiv“ fielen. „Dann ist das einfach wirklich verletzend und dann ist das einfach auch wirklich respektlos“, gibt sich Herrges tapfer. Aber man sieht ihr an, dass die Vorhaltungen immer noch an ihr nagen.
Und dann war da noch die Sache mit dem Zoll. Plötzlich standen Zollbeamte in Kampfmontur auf dem Hof. Herrges war an dem Tag nicht auf dem Hof, ihre Einsteller informierten sie sofort. Ein anonyme Anzeige beim Zoll wegen Schwarzarbeit, war der Auslöser. Dabei seinen die Mitarbeitenden ordnungsgemäß an- und abgemeldet, „von den Hintergründen her war das ja haltlos“.
Aber gefährlich sei der Einsatz gewesen. „Pferde sind Fluchttiere, reagieren auf unerwartete Situationen, auf schnelle Bewegungen.“ Ob ein Zusammenhang besteht zwischen Zoll und Stadt? Beweisen kann man so etwas nicht. Kurz vorher war ein Anwaltsschreiben von der Stadt eingetroffen. Sie solle sich an Recht und Gesetz halten und „keine Shitstorms in den sozialen Medien“ verbreiten.
„Schreiben kann man alles“
Für Anwalt Hans-Jürgen Wartenberg, den Herrges eingeschaltet hat, ist klar, dass das Geschäft wirksam ist. Mit Blick auf die Aktivitäten der Stadt sagt er: „Schreiben kann man alles. Die Frage ist, ob es einen vernünftigen juristischen Hintergrund hat.“ Nach außen sei der Bürgermeister das Organ, „das die Gemeinde vertritt“, seine damlöaige Unterschrift habe genügt. Was verwundert: Wartenbergs Schreiben an die Stadt mit der Frage, was denn nichtig sein solle, bleibt unbeantwortet.
Selbst wenn tatsächlich ein interner Fehler vorliege, so der Anwalt, sei das nicht Sache der Käuferin: „Dann müsste sich die Gemeinde möglicherweise mit einem Regress auseinandersetzen.“ Er sagt, seitens der Stadtverwaltung sei außerdem der Eindruck entstanden, die Stadt hafte für das Grundstück. Auch das hält Wartenberg für nicht vertretbar: Das Grundstück sei nicht belastet, „die Bürger haften für gar nichts“. Bei der Staatsanwaltschaft habe er nachgefragt: „Die haben keine Anzeige vorliegen.“
Pferde verkaufen, Kredit behalten
Und wenn die Stadt bei ihrer Haltung bleibt? Herrges versucht, cool zu bleiben: „Ja, also wenn es ganz hart auf hart käme, müsste ich meine Pferde verkaufen, meinen Reitschülern absagen, meine Mitarbeiter kündigen und meinen Betrieb hier einstellen, meine Existenz im Grunde. Und dann würde ich auf einem Kredit sitzen bleiben, ja, der nicht mehr bedient werden kann.“
Regressforderungen: „Ich weiß nicht, ob da 800.000 Euro reichen.“
Wartenberg verweist auf den Rechtsweg: Es sei nicht möglich, „dass morgen früh der Bürgermeister als Sheriff auf das Gelände kommt und es persönlich schließt. Davor sind Gerichte berufen, dass die das entscheiden.“ Bekäme die Stadt formal recht, wäre das erst nach Jahren entschiden. Dann hätte sie aber einen Schaden verursacht, für den die Kommune einstehen müsste: „Und ich weiß nicht, ob da 800.000 Euro reichen.“
Das Störgefühl des Juristen
Wartenbergs Position ist klar. Er nimmt die Perspektive seiner Mandantin ein. Die hat ihn beauftragt. So ist das. Was aber sagt ein neutraler Experte?
Thorsten Masuch, Volljurist und bis August 2025 Lehrbeauftragter für öffentliches Recht an der Hochschule Harz in Halberstadt, sieht das Vorgehen der Stadt „rechtlich eher zweifelhaft“. Eine Rückabwicklung könne wegen des Vertrauensschutzes nur die Ausnahme sein: Ein notariell bestelltes, im Erbbaugrundbuch eingetragenes und seit sechs Jahren übergegangenes Recht falle nicht automatisch weg, nur weil der Gemeinde intern ein Fehler unterlaufen sei, etwa eine fehlende zweite Unterschrift. Eine Begründung der Stadt? Bislang „Fehlanzeige“, Fehler ließen sich womöglich heilen, das Gespräch mit den Betreibern suche die Stadt aber nicht.
Gesprächsbereit
Juristisch geht es zunächst um die Räumungsaufforderung. Anwalt Wartenberg lässt keinen Zweifel, dass ein Abzug ohne Entschädigung nicht in Frage kommt. Über Geld ließe sich aber sprechen, etwa wenn die Stadt die Weiden zu zu günstigen Konditionen verpachtet hätte: „Man kann über alles reden.“ Eine amtliche Stellungnahme der Gemeinde zur Rechtslage liegt nach seiner Darstellung bisher aber nicht vor. Der Jurist betont: „Wir sind gesprächsbereit.“
Den ausführlichen Podcast kann man hier hören.




