Veterinäramt droht Turnierveranstalter wegen befürchteter Verstöße gegen Tierschutz mit Strafe bis zu 25.000 Euro

Wenn das Veterinäramt Turnierveranstaltern mit 25.000 Euro Strafe droht

Feature 31.07.2026
Strafen bis zu 25.000 Euro droht das Veterinäramt Turnierveranstaltern im Vorfeld der Veranstaltung an. Foto: privat Strafen bis zu 25.000 Euro droht das Veterinäramt Turnierveranstaltern im Vorfeld der Veranstaltung an. Foto: privat
Ein Turnier, wie man es sich wünscht: vom Reiterwettbewerb bis Klasse M, ein Kostümspringen – für jeden etwas dabei. Das Turnier im oldenburgischen Hohenböken verspricht eine tolle Veranstaltung zu werden. Doch dann kommt ein Schreiben der Amtstierärztin, aus dem recht unverhohlen die Gleichsetzung von Turniersport und (potenzieller) Tierquälerei spricht. Und mit Strafen bis 25.000 Euro droht, es geht um Tierschutz. Leider kein Einzelfall – und Grund, sich damit ausführlicher auseinanderzusetzen.

Zweieinhalb Wochen vor dem Turnierstart flattert dem Reitverein Hohenböken im Oldenburgischen ein sechsseitiges Schreiben ins Haus. Absender: das Veterinäramt des Landkreises Oldenburg. Inhalt: die Ankündigung, für das Turnier vom 3. bis 5. Juli in dem Örtchen in der Gemeinde Ganderkesee möglicherweise Auflagen zu erlassen. Tenor, grob vereinfacht: Turniere sind potenziell tierschutzrelevante Veranstaltungen. Am Ende wird auf ein mögliches Bußgeld von bis zu 25.000 Euro hingewiesen, zu zahlen vom Veranstalter. Ein Fall, der exemplarisch dafür steht, womit sich Turnierveranstalter in Deutschland derzeit auseinandersetzen müssen.




Recherche


Aufgegriffen und aufbereitet wurde der Fall im Podcast „ERZÄHL MIR WAS VOM PFERD“, in dem Anja Nehls und EQUI PAGES-Redakteur Jan Tönjes die Hintergründe recherchiert haben. Für die Folge „Stell dir vor, du möchtest ein Turnier veranstalten und das Veterinäramt droht mit 25.000 Euro Strafe“ sprachen die beiden Journalisten mit der ersten Vorsitzenden des Reitvereins Hohenböken, Cora Wöbken, sowie mit Dr. Henrike Lagershausen, Leiterin Veterinärmedizin und Tierschutz bei Pferdesport Deutschland. Eine Stellungnahme des Veterinäramts Oldenburg selbst blieb aus – die Pressestelle des Amtes äußerte sich auf Anfrage nicht zum Inhalt des Schreibens.


Im Podcast ERZÄHL MIR WAS VOM PFERD wird der gesamte Fall, der exemplarisch ist für das Vorgehen einiger Veterinärämter in Deutschland ist, erläutert.



Der Brief und seine Forderungen


Das Schreiben verweist auf die Leitlinien zum Tierschutz im Pferdesport des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (BMELH). Diese Leitlinien sind keine Rechtsnorm, sondern eine Orientierungshilfe – sie regeln unter anderem, ab welchem Alter Pferde geritten werden dürfen, verbieten gewissen Trainingsmethoden oder geben Mindestgrößen für Boxen vor und definieren Auslaufzeiten.


Konkret verlangt das Veterinäramt vom Turnierveranstalter unter anderem:



  • eine ausreichende Wasserversorgung mit Tränken in Trinkwasserqualität für alle teilnehmenden Pferde,

  • einen Futterzustand der Pferde, der eine Teilnahme am Turnier zulässt – die Tiere dürfen insbesondere nicht zu dünn sein,

  • den Ausschluss kranker, verletzter oder überlasteter Pferde, etwa bei Verletzungen im Maul-/Kopfbereich durch unsachgemäßes Zaumzeug oder durch falschen Einsatz von Gerte und Sporen,

  • passendes und tierschutzgerechtes Sattel- und Zaumzeug,

  • Mindestanforderungen an die Unterbringung, etwa eine Boxengröße von mindestens dem Zweifachen der Widerristhöhe im Quadrat.


Zusätzlich ist im Schreiben von Anzeichen für Stress, Belastung und Überlastung die Rede, die zu beachten seien. Wird den Auflagen nicht Folge geleistet, droht laut Schreiben ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.


Auflagen ohne konkreten Verstoß


Bemerkenswert an dem Schreiben: Die Behörde macht deutlich, dass sie nicht erst einen tatsächlichen Verstoß abwarten müsse. Bereits die Möglichkeit, dass bei einem Turnier Tierschutzverstöße stattfinden könnten, reiche aus, um vorbeugend Auflagen zu erlassen. Der Verein erhielt vor dem Erlass einer endgültigen Anordnung noch die Möglichkeit zur Stellungnahme – befristet auf rund eine Woche vor dem Turnier. Zugleich wies das Amt darauf hin, dass die Auflagen aus seiner Sicht sofort vollziehbar seien, da das Allgemeinwohl über dem privaten Interesse des Veranstalters stehe. Sprich: Widerspruch eigentlich zwecklos.


Juristen von Pferdesport Deutschland (Deutsche Reiterliche Vereinigung, FN) kommen bei ihrer Prüfung des Sachverhalts zu einer anderen Einschätzung: Veterinärämter dürften Auflagen erst erteilen, wenn eine konkrete Tierwohlgefährdung vorliege. Diese habe im vorliegenden Fall nicht bestanden. Der Verband widerspricht der aus seiner Sicht im Schreiben mitschwingenden pauschalen Unterstellung, der Pferdesport stelle grundsätzlich eine Gefahr für das Tierwohl dar, und hat seinerseits ein Schreiben an die dem Veterinäramt übergeordnete Behörde gerichtet mit der Bitte um ein persönliches Gespräch.


Einschreiben im Briefkasten des RV Hohenböken


Für Cora Wöbken, die erste Vorsitzende des Reitervereins Hohenböken war es der erste Brief dieser Art. Dass ein Nachbarverein bereits ein ähnliches Schreiben erhalten hatte, wusste sie. Aber auch, dass ein anderer Nachbarverein ohne amtliches Schreiben sein Turnier hatte durchführen können. Im Kreisreiterverband kursierte zeitweise das Gerücht, es seien wohl nur Turniere mit mehreren Veranstaltungswochenenden betroffen. Eine Fehleinschätzung, denn in Hohenböken geht es nicht über mehrere Wochenenden und auch Übernachtungen der Pferde sind nicht geplant.


Landverband informiert Veranstalter


Nach Erhalt des Schreibens bot der Pferdesportverband Weser-Ems (PSVWE) gemeinsam mit der FN einen Infoabend an, bei dem ein Tierarzt die Tierschutzvorgaben im Detail erläuterte. Eine abschließende rechtliche Klärung nach der Verantwortlichkeit konnte der Infoabend nicht bringen. Wer haftet im Zweifel? Der Verein, der Reiter/die Reiterin oder die Richter? Vereinsvorsitzende Wöbken: „Es wusste ja keiner, was ist jetzt mit uns als kleiner Verein? Es waren erstmal alle Veranstalter und auch die PSVWE (Pferdesportverband Weser-Ems) mit der Situation überfordert.“ Einen vergleichbaren Fall hat es vorher noch nicht gegeben.


Am meisten Sorge bereitete der Vereinsvorsitzenden weniger die inhaltliche Kritik am Turnierbetrieb, sondern die Vorstellung, dass Aufnahmen etwa mit dem Smartphone kursieren könnten. Ohne dass ein etwaiges Einschreiten mit dokumentiert werde.


Haften die Richter?


Auch die Frage, inwieweit Richter für ihr Handeln auf dem Abreiteplatz zur Verantwortung gezogen werden können, war Thema der Versammlung, blieb zum damaligen Zeitpunkt aber offen.


Eine E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin des Veterinäramts, in der Wöbken diese zu einem Kaffee auf dem Turniergelände einlud, blieb unbeantwortet. Auch eine ähnliche Einladung des Nachbarvereins Höven an das Amt war verpufft.


Das Turnier findet statt


Trotz der offenen Fragen entschied sich der Verein in einer extra einberufenen Versammlung, das Turnier – verbunden mit dem 50-jährigen Vereinsjubiläum – wie geplant durchzuführen. Das Schreiben aus dem Veterinäramt wurde eingescannt und über die Teilnehmerinformation bei FN-Neon veröffentlicht. Zusätzlich informierte der Verein über seine Social-Media-Kanäle über die geltenden Auflagen.


Der Turnierverlauf selbst: unauffällig. Zumindest bis zur letzten Prüfung am Sonntag: Da zeigte sich eine Reiterin nach Einschätzung mehrerer Anwesender ungerecht gegenüber ihrem Pferd. Mehrere Personen, darunter die aufsichtführende Richterin, schritten ein. Die Reiterin wurde des Turnierplatzes verwiesen. Ob das eine Konsequenz aus dem Schreiben war? Cora Wöbken zuckt mit den Schultern: „Ich weiß nicht, ob sonst so schnell eingegriffen worden wäre, weil es sind gleich mehrere Leute eingeschritten und das fand ich besonders toll.“


Landesverband bearbeitet Vorfall


Der Vorfall wurde in Übereinstimmung mit den Meldevorschriften an den PSVWE weitergegeben. Der LK-Beauftragte meldete pflichtgemäß, was geschehen war. Eine schriftliche Stellungnahme der Aufsichtsrichterin dokumentierte das Einschreiten zusätzlich. Der Fall liegt inzwischen bei der Disziplinarabteilung des PSVWE, die weitere Zeugen befragte. Ein Ergebnis steht noch aus.


Nächstes Jahr Turnier in Hohenböken?


Ob der Verein sein Turnier im kommenden Jahr erneut ausrichten wird? Vereinsvorsitzende Wöbken ist sich nicht sicher. Anders als sonst üblich hatte der Verein die Veranstaltung für 2027 zum Zeitpunkt des Gesprächs noch nicht angemeldet – auch mit Blick darauf, wie sich der laufende Disziplinarfall entwickelt und welche Konsequenzen für Veranstalter aus vergleichbaren Fällen künftig drohen könnten.


Kein Einzelfall


Nach Recherchen von ERZÄHL MIR WAS VOM PFERD handelt es sich bei dem Schreiben an den Reitverein Hohenböken nicht um einen isolierten Vorgang. Vergleichbare Schreiben von Veterinärämtern an Turnierveranstalter häufen sich demnach nicht nur im Oldenburgischen oder in Niedersachsen, sondern bundesweit. Sowohl der PSVWE als auch der Dachverband Pferdesport Deutschland lassen die rechtliche Grundlage solcher Anordnungen inzwischen juristisch prüfen, um Veranstaltern Klarheit über ihre tatsächliche Verantwortlichkeit und ihr Haftungsrisiko zu verschaffen.


Wer haftet – Reiter, Veranstalter oder Richter?


Auf die Frage, wer für das Wohl eines Pferdes im Turnierbetrieb verantwortlich ist, verweist Pferdesport Deutschland auf eine klare Aufteilung: Die primäre Verantwortung für ein Pferd liegt demnach beim Reiter beziehungsweise Pferdehalter – ob auf dem Turnier, auf dem Weg dorthin oder zu Hause. Der Turnierveranstalter wiederum sei in der Pflicht, einen pferdewohlgerechten Wettkampfbetrieb zu schaffen und sicherzustellen, also etwa für Wasser, geeignete Boxen und die allgemeinen Rahmenbedingungen zu sorgen.


Nicht in der Verantwortung des Veranstalters sieht der Verband hingegen Detailfragen wie die individuelle Sattelpassform oder den Ernährungszustand einzelner mitgebrachter Pferde. Dafür seien die vor Ort zuständigen Richter und das Turnierpersonal zuständig, die im Zweifel einschreiten und disqualifizieren müssten. Richterinnen und Richter selbst gelten laut Pferdesport Deutschland als unabhängig; der Veranstalter ist demnach nicht für deren Entscheidungen haftbar zu machen.


Stress als Bewertungsfrage


Ein zentraler Streitpunkt des Schreibens ist der Begriff des Stresses. Laut Dr. Henrike Lagershausen, die bei Pferdesport Deutschland den Bereich Veterinärmedizin leitet, gehört Stress grundsätzlich zum Leben eines Pferdes dazu. Etwa im Umgang mit Artgenossen oder mit dem Menschen. Entscheidend sei die Unterscheidung zwischen positivem und negativem Stress sowie die Frage, ob und wie die Anpassungsfähigkeit des jeweiligen Tieres überschritten werde. Pferde könnten sich – wissenschaftlich belegt – an viele wiederkehrende Situationen wie Transport, Führmaschine oder das erste Reiten gut gewöhnen, sofern dies behutsam und schrittweise erfolge.


Die Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) des Verbands bezeichnet Lagershausen in diesem Zusammenhang als eigenständiges Tierschutzregelwerk: Pferde, die den Anforderungen vor Ort nicht gewachsen sind, seien nach LPO zu disqualifizieren – unabhängig von den zusätzlich formulierten Leitlinien.


Empfehlung: das Gespräch suchen


Sowohl Pferdesport Deutschland als auch der Reitverein Hohenböken betonen die Bedeutung des direkten Austauschs mit dem zuständigen Veterinäramt. Beziehungsweise, siehe Hohenböken, den Versuch, im Vorfeld des Turniers ins Gespräch zu kommen. Das empfiehlt auch der Dachverband: Kontakt zum Amt aufnehmen, offene Punkte gemeinsam besprechen und – bei größeren Veranstaltungen – auch eine gemeinsame Begehung des Turniergeländes anbieten. Pferdesport Deutschland hat sogar eine Bezeichnung dafür: Der sogenannte Hotspot-Ansatz soll Veranstalter und Landesverbände auf Anfrage bei der Kommunikation mit den Behörden unterstützen.


Für die allgemeine Aufklärung über Zuständigkeiten und Befugnisse von Amtstierärzten hat der Verband zudem einen Arbeitskreis eingerichtet, der sich mit der Auslegung der Leitlinien befasst. Ein Papier zum Thema amtstierärztliche Kontrollen bei Turnieren, das über die Landesverbände an Veranstalter, Richter und Turniertierärzte verteilt werden soll, befindet sich nach Angaben von Lagershausen in der Endphase der Erarbeitung.


Filmverbote als Reaktion?


Im Zusammenhang mit dem Fall wurde seitens Cora Wöbken auch die Frage diskutiert, ob Turnierveranstalter das Filmen auf dem Gelände einschränken oder verbieten könnten. Pferdesport Deutschland positioniert sich hier klar gegen Verbote: Der Verband setze sich für einen transparenten Sport ein, Filmverbote seien zudem nur bedingt durchsetzbar, teilt die zuständige Abteilung auf Anfrage schriftlich mit.


Und nun?


Der Fall Hohenböken zeigt exemplarisch, in welchem Spannungsfeld sich Turnierveranstalter derzeit bewegen: Einerseits gibt es die Kontrollbefugnisse der Veterinärämter, dazu kommen die Vorgaben der Leitlinien zum Tierschutz im Pferdesport. Schließlich ist da noch die eigene, rechtlich nicht abschließend geklärte Verantwortlichkeit für das Verhalten Dritter auf dem Turniergelände. Und überall all dem schwebt das Damoklesschwert auf dessen Klinge „25.000 Euro Strafe“ steht.


Generalverdacht oder taktisch geschickt?


Dass offensichtlich Turnier- und übrigens auch Zuchtveranstaltungen seitens einiger Veterinärämter unter dem Generalverdacht stehen, ein Hort potenzieller Tierwohlverstöße zu sein, ist bitter für den Reitsport, sagen dessen Befürworter. Dass er unter Beobachtung steht, ist nicht neu. Die Androhung drakonischer Strafen könnte andererseits dazu führen, dass die Sensibilität jedes einzelnen – egal in welcher Rolle oder Funktion sie oder er auf dem Turnierplatz unterwegs ist –, zu schärfen. Das Beispiel aus Hohenböken zeigt: Das Fehlverhalten einer einzelnen Person hat gleich mehrere Menschen auf der Veranstaltung auf den Plan gerufen. Insofern kann die Verfasserin des Schreibens für sich in Anspruch nehmen, eine Wirkung erzielt zu haben. Damit hat sie ihrem Job genügt, auch wenn sie auf Kontaktanfragen nicht reagiert hat.


Ist das rechtlich in Ordnung?


Ob und wie sich die Rechtslage – etwa durch die von Pferdesport Deutschland angestoßenen Gespräche mit den übergeordneten Behörden – künftig klärt, bleibt offen. Der laufende Disziplinarfall aus Hohenböken selbst ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend entschieden. Hier ist der zuständige Pferdesportverband gefragt.


Es muss aber gar nicht immer ein Turnier sein, dass Amtsveterinärinnen auf den Plan ruft. In Thüringen, das haben die Recherchen von ERZÄHL MIR WAS VOM PFERD ergeben, sollte eine Tierhalterin, die mit ihren erfahrenen Schulponys auf eine Messe fahren wollte, sicherstellen, dass die Ponys nicht gestreichelt werden…


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