GOT: Gesamtverband der Versicherungswirtschaft mahnt politische Handlungen wegen überhöhter Abrechnung vom Tierarzt
Versicherungen gegen GOT: „unklare Regeln“, explodierende Rechnungen beim Tierarzt
Die GOT regelt jede tierärztliche Leistung. Foto: sportfotos-lafrentz.de In der Diskussion um die GOT hörte man vereinzelt Stimmen aus Versicherungsunternehmen. Der Dachverband hielt sich aber mit Statements zurück. Bislang zumindest. Jetzt hat sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) positioniert. Gestützt auf knapp 2,1 Millionen Leistungsfälle pro Jahr sieht sich der Verband in der Lage, strukturelle Defizite zu erkennen. Diese sind vorhanden und bedürften dringend gesetzgeberischen Handlungen, schreibt der Verband auf seiner Webseite.
Einfacher Satz nach neuer GOT kaum noch anzutreffen
Die GOT-Novelle von 2022 hatte ausdrücklich zum Ziel, den einfachen Gebührensatz als wirtschaftlich auskömmliche, eigenständige Vergütungseinheit zu etablieren. Also nicht als bloße Rechengrundlage für Aufschläge, sondern als kostendeckenden Regelsatz. In der Abrechnungspraxis spielt er diese Rolle jedoch kaum noch, schreibt der Dachverband. Die Versicherer beobachten, dass insbesondere dort, wo Versicherungsschutz bis zum dreifachen Satz besteht, dieser auch regelmäßig ausgeschöpft wird – offenkundig in Kenntnis des Deckungsumfangs. Im Podcast „Erzähl mir was vom Pferd“ wurde dazu freimütig zugegeben, man spreche von einer „versicherungsoptimierten“ Abrechnungen.
Höchstsatz für Standard-OP
Als Beispiel nennen die Versicherer einen Fall, in dem die Versorgung eines doppelten Kreuzbandrisses beim Hund über 8.000 Euro kostete. Beide Beine wurden in einer einzigen OP-Sitzung ohne Komplikationen und ohne aufwendige Nachbehandlung operiert, der Eingriff fand in einer Klinik einer größeren Kette statt – also unter Bedingungen, die eher kostenreduzierend wirken. Gleichwohl wurde der Höchstsatz abgerechnet.
Auch für Pferdekliniken, gerade solche mit spezieller Expertise, beispielsweise Augen, gibt es Belege, die den Verdacht auf „versicherungsoptimierte“ Abrechnungen nähren.
Das Ermessen der Tierärzteschaft muss klarer definiert werden
Neben der Frage der Auskömmlichkeit kritisieren die Versicherer fehlende Bestimmtheit bei zentralen Paragraphen. Da ist beispielsweise der § 2 GOT. Er räumt bei der Gebührenbemessung zwar „Ermessen“ ein, gibt aber „weder Legaldefinitionen noch Regelbeispiele“ vor. Was „Schwierigkeit“ oder „Zeitaufwand“ im Einzelfall bedeutet, bleibt damit offen – mit der Folge einer „heterogenen Abrechnungspraxis, heißt es weiter. Derzeit ist sie genau das, „heterogen“, also uneinheitlich, und damit für Tierhalter wie Versicherer schwer nachvollziehbar.
Wird doppelt abgerechnet nach der neuen GOT?
Bei § 6 GOT, dem Verbot der Doppelbewertung, bemängeln die Versicherer, dass unklar bleibt, wann eine Leistung „Teil einer anderen Leistung“ ist. Und § 8 GOT zur Analogabrechnung wird nach ihrer Beobachtung teils auch dann herangezogen, wenn eine einschlägige Gebührenposition bereits existiert. Ein Beispiel ist eine Ovariohysterektomie infolge einer Pyometra (Entfernung von Eierstöcken und Gebärmutter nach einer Gebärmuttervereiterung). Diese Leistung ist in Position 604 des Gebührenverzeichnisses ausdrücklich geregelt. Häufig aber wird bei der Rechnungsstellung auf die sogenannte „Analogabrechnung“ zurückgegriffen. Als Gründe werden „besonderere Komplexität“ oder „Notfallcharakter“ herangezogen. Argumente, die laut dem Verband eigentlich über den Gebührenfaktor nach § 2 GOT abzubilden wären, nicht über § 8.
Forderungen
Die Versicherer fordern, diese Abgrenzung zwischen Faktorsteigerung und Analogabrechnung gesetzlich zu klären sowie die zentralen Anwendungstatbestände der GOT durch Legaldefinitionen oder Regelbeispiele zu präzisieren.
Die Vereinigung Deutscher Tierhalter (VDTH) begrüßt, dass die Versicherungswirtschaft sich nun in Sachen GOT positioniert hat. „Dieses lange Zögern der Versicherungen hat im Ergebnis auch zu den steigenden Tierarztkosten beigetragen“, so Sabine Reimers-Mortensen, erste Vorsitzende des VDTH in einer Pressemitteilung „Umso mehr begrüßen wir, dass sich jetzt auch die Versicherungswirtschaft kritisch mit der GOT auseinandergesetzt hat. Unsere Forderung nach fairen und transparenten Tierarztgebühren für die Versorgung der etwa 35 Mio. Heimtiere bekommt damit weiteren Rückenwind.“