Klagen gegen Tierarztkosten? VDTH: Juristen sagen, GOT sei verfassungswidrig
VDTH: Müssen Juristen GOT-Diskussion über Tierarztkosten klären?
Die Diskussionen über die Kostenentwicklung nach der GOT von 2022 reißen nicht ab. Foto: EQUI PAGES Die Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gehört zum normalen Prozedere, die der Gesetzgeber vorsieht. Dabei wird auf die Tierarztkosten geschaut. Die seit November 2022 gültige Fassung hatte wegen der explodierenden Ausgaben für viel Unruhe gesorgt. Was der VDTH besonders bitter aufstößt: Ihrer Meinung nach geht es bei der Evaluierung nicht darum, die Belange der Tiere zu verbessern, sondern die Portemonnaies großer Player in der Tiermedizin zu füllen. Ketten kaufen immer mehr Praxen und Kliniken auf. Gewinnmaximierung steht, so sagen kritische Stimmen, vorm Tierwohl. Der Konzern Mars hat beispielsweise mittlerweile weltweit 3.000 tierärztliche Einrichtungen aufgekauft. Knapp 500 davon in Europa, 78 in Deutschland . Mutmaßlich nicht, um den Umsatz von Schokoriegeln anzukurbeln.
Was die VDTH dem Ministerium vorwirft: Die Evaluierung ziele nicht auf die Klärung der tatsächlichen Gebührenentwicklung und deren Ursachen und Auswirkungen als Grundlage für Korrekturen ab. „Stattdessen werden lediglich das Leistungsverzeichnis und die einfachen Gebührensätze überarbeitet, offensichtlich mit dem Ziel, den Tierärzten erneut Inflationsausgleich zu verschaffen – zu Lasten der Tierhalter“, schreibt der Verein.
Wenn man sein eigenes Werk beurteilt …
Interessant ist der Blick auf die Akteure. Was schon die FN in ihrem Statement angedeutet hatte (s.u.), macht die VDTH in ihrer Stellungnahme deutlicher: Es bestünde ein „eindeutiger Interessenkonflikt“ innerhalb des Ministeriums. Der Grund: „Das Beratungsunternehmen AFC, das die umstrittene Neubemessung der Gebührensätze für die GOT 2022 erarbeitet hatte, wurde jetzt mit der Evaluierung seiner eigenen Studie beauftragt. Der Tierarzt Prof. Dr. Haunhorst, damals als Unterauftragnehmer von AFC in die Studie eingebunden, ist heute zuständiger Abteilungsleiter im BMLEH. Und sein Vorgänger Prof. Dr. Dr. Schick, ebenfalls Tierarzt (und damals quasi Auftraggeber der Studie), stieg mit dem letzten Regierungswechsel zum Staatssekretär auf und ist heute Leiter des Ministeriums“.
Tierärztelobby steht über der Sorge um die Tiere
Eine neutrale Bewertung, sprich Evaluierung, könne so nicht stattfinden. Das Fazit der VDTH: So wie die Evaluierung derzeit angelegt ist, soll „offensichtlich eine kritische Auseinandersetzung mit ihrer Arbeit (der der beiden im Ministerium tätigen Professoren) verhindert und den Forderungen der Tierärztelobby entsprochen werden“.
Gegen Tierarztrechnungen klagen?
„Riesige Ermessens- und Auslegungsspielräume“ der GOT ermöglichten Abrechnungen, die zu Lasten der Tierhalter, der Versicherungen gehen, Und letztendlich – durch die höheren Kosten, die nicht jede Tierhalterin mehr aufbringen kann – auch zu Lasten der Tiere. Die Praxis von „versicherungsoptimierten Abrechnungen“ sei GOT-konform . Dahinter verbirgt sich nichts anderes als der Umstand, dass die Rechnungen für Tiere mit Versicherungsschutz höher ausfallen als Tierhalter ohne Versicherung für vergleichbare Leistungen zu zahlen haben. Auch wenn selbst der Präsident der Bundestierärztekammer dies berufsethisch verwerflich finde, schreibt die VDTH.
Ein langer Weg
Die Vereinigung kommt zu dem Schluss, dass Juristen nun in die Diskussion um die GOT mit eingebunden werden sollten. Präzedenzfallentscheidungen könnten möglicherweise den behäbigen Prozess beschleunigen. Was man wissen muss: Mit der Evaluierung wird es nicht zeitnah zu Veränderungen (in welche Richtung auch immer) kommen. Es wird mutmaßlich ein Richtsetzungsverfahren geben, Entwürfe, die erst im Kabinett, dann im Bundesrat debattiert werden müssen, gegebenenfalls noch ergänzt durch Expertenanhörungen – im Deutschlandtempo wird sich also nichts an den Tierarztkosten ändern.
Wie würde eine mögliche Klage aussehen?
Wenn Tierhalter eine Rechnung bekommen, dann zahlen sie sie zumeist widerspruchlos, im guten Glauben, dass alles seine Ordnung habe. Tierhaltung ist immer stark mit Emotionen verbunden. Der Schrecken der Kostensumme wird von der Freude überstrahlt, dass es dem Vierbeiner wieder besser geht. Dabei lohnt es sich gerade in Bezug auf den Faktor, mit dem einzelne Leistungen abgerechnet werden, genauer hinzuschauen. Sabine Reimers-Mortensen, erste Vorsitzende des VDTH gibt ein Beispiel: „Wenn beispielsweise eine Tierärztin oder ein Tierarzt bei einem Hausbesuch auf die Hausbesuchsgebühr verzichtet, aber dann jede Leistung grundsätzlich mit mindestens zweifachem Satz abrechnet. Oder die Posten „allgemeine Untersuchung“ und „Beratung“ jeweils einzeln anstatt, wie es Standard ist, kombiniert ausweist, und damit die Rechnung deutlich teurer ausfällt. Es gibt Kliniken, in denen selbst für die Box nicht der einfache Satz, sondern grundsätzlich der zweifache Satz (58 Euro/Tag) in Rechnung gestellt wird. Wenn ein Gericht zu Gunsten des Klägers bei offensichtlichen Fehlabrechnungen entscheiden würde, dann müsste der Tierarzt überzahlte Beträge zurückerstatten“. Denn, auch das weiß nicht jeder, selbst die bereits gutgläubig getätigte Bezahlung einer Rechnung kann innerhalb von Verjährungsfristen wieder rückgängig gemacht werden.
GOT abschaffen
Die VDTH hat das BMLEH in einem Brief am 10. April 2026 aufgefordert, darzulegen, ob und wann die seit mehreren Jahren bekannten grundlegenden Probleme der GOT gelöst werden sollen. „Wenn es nicht gelingt, durch eine Nachregulierung der GOT zu einem fairen Interessenausgleich zwischen Tierärzten und Tierhaltern zurückzufinden, verliert die GOT ihre Existenzberechtigung und muss folgerichtig abgeschafft werden“.
Auch FN macht gegen GOT mobil
Gestern hatte sich die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) gemeinsam mit den Zuchtverbänden für Traber und Galopper in einer Pressemitteilung wegen der GOT an das Bundeslandwirtschaftsministerium gewendet. Sie hatten die Erweiterung des Evaluierungsauftrags gefordert. Eine Anregung der drei Verbände: Die GOT solle einen „orientierenden, aber nicht verbindlichen Rahmen bieten“. Das hatte FN-Präsident Martin Richenhagen auch schon im Podcast ERZÄHL MIR WAS VOM PFERD angeregt. „Wir fordern die umgehende Aufhebung der Verbindlichkeit der Gebührenordnung, um eine sofortige Entlastung der Verbraucher zu erreichen. Unserer Auffassung nach sollte die Vergütung tierärztlicher Leistungen Abstimmungssache zwischen Pferdehalter und Tierarzt sein“, werden die drei Vorsitzenden der Verbände zitiert.
