FN bestätigt Zwischenverfügung des Landgerichts Dortmund zur Aufhebung der vorläufigen Sperre gegen Springreiterin Alessandra Reich
Offizielle Bekanntgabe der FN nach Zwischenverfügung durch Landgericht in der Causa Alessandra Reich
Foto: Sportfotos-lafrentz.de Bereits am 22. Mai wurde bekannt, dass das Landgericht Dortmund eine Zwischenverfügung erlassen hat und die vorläufige Sperre gegen die österreichische Springreiterin Alessandra Reich von deutschen Turnierplätzen außer Kraft gesetzt hat. Juristisch ist das ein Hängebeschluss, der so lange gilt, bis das Landgericht Dortmund über die Angelegenheit (Antrag auf Aussetzung der Sperre durch die Reiterin bis zum Hauptverfahren) entschieden hat.
Heute kam nun die Meldung durch die FN, dass die Disziplinarkommission gestern, am 1. Juni, beschlossen hat, die vorläufige Sperre gegen Alessandra Reich aufzuheben. Das bedeutet, dass Reich zumindest mit dem Antrag auf Aussetzung der Sperre erfolgreich war. Das Hauptverfahren steht jedoch noch aus.
Dazu heißt es von der FN: „Die Disziplinarkommission erwartet, dass der zuständige österreichische Verband das anhängige Hauptverfahren zeitnah weiterführt und abschließt. Eine im Hauptverfahren verhängte Sanktion des Österreichischen Pferdesportverbands (OEPS) wird die Deutsche Reiterliche Vereinigung gemäß Artikel 41 der Statuten des Weltreiterverbands (FEI) anerkennen und entsprechend umsetzen.“
Zum Hintergrund
Es waren Videos von Alessandra Reich aufgetaucht, wie sie Pferde mit einer Gerte schlägt. Daraufhin hatte der österreichische Verband (OEPS) sie vorläufig gesperrt, bis die Disziplinarkommission in der Sache entschieden hat. Die FN war dieser Entscheidung gefolgt, was für Reich besonders deshalb von Bedeutung ist, da sie zwar für Österreich reitet, aber in Deutschland lebt.
Zwischenzeitlich hatte es jedoch einen Wechsel in der OEPS Verbandsführung gegeben und die neue Spitze sah die Voraussetzung für eine vorläufige Sperre als nicht gegeben an und hob sie wieder auf, während die FN dem zunächst nicht gefolgt war, bis am 22. Mai die Meldung von der Zwischenverfügung des Landgerichts Dortmund kam.
Wann überschreitet der Einsatz der Springgerte eine Grenze?
Die FEI Jumping Rules regeln, in welcher Form der Einsatz der Gerte verboten ist. In Artikel 265.1.2 heißt es:
Jeglicher übermäßiger Gebrauch der Gerte ist strengstens untersagt. Ohne die Allgemeingültigkeit der vorstehenden Bestimmung einzuschränken, gelten folgende Handlungen als übermäßiger Gebrauch der Gerte:
265.1.2.1 der Gebrauch der Gerte, um den Ärger des Athleten abzureagieren;
265.1.2.2 der Gebrauch der Gerte am Kopf des Pferdes;
265.1.2.3 der Gebrauch der Gerte mehr als dreimal hintereinander;
265.1.2.4 der Gebrauch der Gerte, der zu einer Verletzung der Haut des Pferdes führt; und
265.1.2.5 der Gebrauch der Gerte nach dem Ausschluss.
Ein Reiter, bei dem ein missbräuchlicher oder übermäßiger Gebrauch der Gerte festgestellt wird, wird disqualifiziert und kann nach Ermessen des Richterkollegiums mit einer Geldstrafe belegt werden.
Ob Alessandra Reich im zulässigen Rahmen agiert hat oder nicht, muss nun das Schiedsgericht des Österreichischen Verbands entscheiden.