FEI ändert Equine Prohibited Substances List – neue Einstufungen ab 1. Januar 2027

Neue Substanzen, neue Einstufungen: Was sich in der FEI-Dopingliste 2027 ändert

Symbolfoto: Archiv sportfotos-lafrentz.de Symbolfoto: Archiv sportfotos-lafrentz.de
Die FEI hat die Änderungen an der Equine Prohibited Substances List (EPSL) veröffentlicht, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Betroffen sind rund zwei Dutzend Substanzen aus unterschiedlichen Wirkstoffgruppen, dazu kommen redaktionelle Korrekturen und ergänzte Schreibweisen.

Die Equine Prohibited Substances List wird jährlich von der FEI veröffentlicht und regelmäßig an neue Wirkstoffe und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst.


Die Systematik dahinter


Banned Substances sind Stoffe, die laut FEI keinen legitimen Nutzen in der Behandlung eines Sportpferdes haben und/oder ein hohes Missbrauchspotenzial besitzen. Sie dürfen zu keinem Zeitpunkt im Pferd nachweisbar sein, auch nicht außerhalb eines Turniers.


Controlled Medication sind dagegen Substanzen mit anerkanntem therapeutischem Nutzen, die in der Pferdemedizin gebräuchlich sind. Sie sind grundsätzlich erlaubt, dürfen zum Zeitpunkt des Wettkampfs aber nicht mehr im Organismus nachweisbar sein, weil sie die Leistung beeinflussen oder ein Tierwohlrisiko darstellen können.


Eine dritte, zusätzliche Kennzeichnung ist die als Specified Substance. Sie betrifft Stoffe, bei denen ein positiver Befund auch ohne Verschulden der „Person Responsible“, also der Verantwortlichen Person (üblicherweise der Reiter) in den Organismus des Pferdes gelangt sein kann, zum Beispiel weil die Substanz auch natürlich in Futterpflanzen vorkommen kann. Der Status ändert nichts an der grundsätzlichen Einstufung, wirkt sich aber auf die Verfahrensweise im Prozess aus.


Verbotene Methoden


Neben den Substanzen kennt das FEI-Regelwerk auch verbotene Methoden. Dazu zählen etwa Eingriffe zur Manipulation von Blut und Blutbestandteilen, Gen- und Zelldoping sowie Verfahren, die auf eine Manipulation der Dopingkontrolle selbst abzielen, etwa die Beeinflussung oder der Austausch von Probenmaterial. Besitz oder Weitergabe einer verbotenen Methode werden im FEI-Regelwerk genauso geahndet wie bei einer Banned Substance. Das jetzt veröffentlichte Änderungsdokument betrifft ausschließlich die Substanzliste – an der Liste der verbotenen Methoden hat sich nichts geändert.


Neue Substanzen auf der Liste


Ein Teil der Änderungen betrifft Wirkstoffe, die bislang gar nicht gelistet waren. Das reicht von Anästhetika über Analgetika bis zu Antikoagulanzien, Antiparasitika und Kortikosteroiden. Ein Beispiel: Bei den Narkosemitteln (Anästhetika) wird ein Wirkstoff als Controlled Medication neu aufgenommen, ein zweiter, strukturell verwandter Stoff dagegen direkt als Banned Substance, weil ihm ein Missbrauchspotenzial zugeschrieben wird.


Auch bei den Schmerzmitteln (Analgetika) kommen sowohl neue Controlled-Medication- als auch neue Banned-Substance-Einträge hinzu, darunter ein Wirkstoff aus der Tramadol-Familie. Neu in der Kategorie Banned Substance sind zudem ein Antipsychotikum sowie zwei monoklonale Antikörper (im Labor hergestellte, hochspezifische Antikörper, die gezielt eine einzelne Zielstruktur im Körper blockieren) aus der Human- beziehungsweise Kleintiermedizin, die in der Behandlung von Osteoporose beziehungsweise Arthrose eingesetzt werden und laut FEI keinen legitimen Nutzen beim Pferd haben.


Umstufungen bestehender Einträge


Ein zweiter Block betrifft Substanzen, die bereits gelistet waren, deren Einstufung sich aber ändert. Mehrfach wandern Stoffe von Banned Substance zu Controlled Medication, weil sie als Abbauprodukte (Metaboliten) bereits zugelassener Medikamente identifiziert wurden – das betrifft unter anderem ein Antidepressivum sowie zwei Beruhigungsmittel.


Umgekehrt wird die Einstufung von ACTH (Adrenocorticotropes Hormon, steuert die Nebennierenrinde, beim Pferd bekannt im Zusammenhang mit Cushing) verschärft: Die Liste wird auf die synthetische Form des Hormons präzisiert und von Controlled Medication zu Banned Substance hochgestuft. Im Anti-Doping-Kontext ist die künstliche Verabreichung von ACTH relevant, weil sie die körpereigene Kortisolausschüttung anregt. Das kann leistungsbeeinflussend wirken oder Schmerzen beziehungsweise Entzündungen kaschieren, ähnlich wie eine direkte Kortikosteroid-Gabe. Deshalb steht ACTH auf der FEI-Liste und wird ab 2027 präziser auf die synthetische Form (1-24 ACTH) bezogen und von Controlled Medication auf Banned Substance hochgestuft.


Bei zwei Substanzen – einem weit verbreiteten Schmerzmittel und einem in bestimmten Pflanzen vorkommenden Wirkstoff – bleibt die Grundkategorie unverändert, sie erhalten aber zusätzlich den Status Specified Substance.


Redaktionelle Anpassungen


Neben den inhaltlichen Änderungen aktualisiert die FEI auch die Schreibweisen und Handelsnamen zahlreicher Substanzen, damit sie in der Datenbank unter allen gängigen Bezeichnungen auffindbar sind. Dazu kommen kleinere Korrekturen, etwa bei falsch geschriebenen Substanznamen oder bei einem Eintrag, der künftig nicht mehr als eigenständige Substanz, sondern als Handelsname eines bereits gelisteten Wirkstoffs geführt wird.


Eine Übersicht über die konkreten Änderungen gibt es hier.


Die gesamte Liste kann man hier einsehen.


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