Seit Anfang Juli 2026 gelten neue EU-Regeln in Sachen Pferdetransport
Neue EU-Regeln: Was sich seit 1. Juli beim Pferdetransport ändert
Grund ist eine Neuerung im sogenannten Mobilitätspaket I der EU, das eigentlich für Berufskraftfahrer im Güterverkehr gedacht war. Seit diesem Monat gelten die Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten sowie zur Tachographenpflicht auch für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen. Entscheidend ist dabei die Gesamtmasse einschließlich Anhänger – betroffen sind damit sowohl selbstfahrende Pferdetransporter als auch klassische Gespanne aus Zugfahrzeug und Pferdeanhänger, die diese Grenze in Kombination schnell erreichen. Wer damit grenzüberschreitend fährt, braucht künftig einen intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation, der Grenzübertritte per Satellit protokolliert.
Rechtlich betrifft das zunächst den gewerblichen Straßengüterverkehr: die Verordnung (EU) 2020/1054, die die bestehenden Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten (VO (EG) 561/2006) und zur Tachographenpflicht (VO (EU) 165/2014) entsprechend erweitert. Mit dem eigentlichen Tierschutzrecht beim Transport, das über die Verordnung (EG) 1/2005 geregelt ist, hat die Neuerung nichts zu tun – diese Reform läuft separat und ist noch nicht in Kraft. Das Problem für Pferdeleute liegt woanders: in der Frage, wann ein Pferdetransport überhaupt als „gewerblich“ gilt.
Die Grauzone: Hobby oder Gewerbe?
Genau hier sieht die FN das eigentliche Risiko. Wer sein eigenes Pferd zum Turnier oder Training fährt, tut das in aller Regel ohne Gewinnabsicht. Trotzdem drohen Reiter und Halter in dieselbe rechtliche Schublade zu fallen wie Speditionen – mit allen Konsequenzen: Tachographenpflicht, Lenk- und Ruhezeiten, im Zweifel sogar Anforderungen an den Berufszugang.
Dr. Klaus Miesner, der die Entwicklung für Pferdesport Deutschland einordnet, bringt das Dilemma auf den Punkt: Die neuen Vorschriften seien für den professionellen Güterverkehr gemacht, träfen in der Praxis aber Menschen, die ihr Pferd aus Leidenschaft und nicht aus wirtschaftlichem Interesse transportieren. Pferdesport Deutschland fordert deshalb eine klare rechtliche Trennung zwischen gewerblichem und nicht-gewerblichem Transport – etwa durch eine eigene Nachweisregelung für Halter und Vereine, die eindeutig macht: Hier fährt kein Frachtunternehmen, hier fährt ein Reiter mit seinem Pferd.
Was das für die Praxis bedeutet
Bis eine solche Klarstellung kommt, gilt: Wer mit einem Fahrzeug oder Gespann über 2,5 Tonnen grenzüberschreitend unterwegs ist, sollte sich auf Kontrollen einstellen – das Bundesverkehrsministerium bestätigt die Ausweitung der Kontrollpflichten für genau dieses Gewichtssegment zum 1. Juli 2026. Die EU-Kommission wiederum begründet den Schritt mit einer „stärkeren und einheitlicheren Durchsetzung“ der bestehenden Regeln im grenzüberschreitenden Straßenverkehr – Ziel ist lückenlose Kontrolle, nicht die Gängelung von Turnierreitern. Für die Betroffenen fühlt es sich im Zweifel trotzdem so an.
Die FN empfiehlt Haltern und Vereinen, sich frühzeitig zu informieren, ob und wie ihre Fahrten künftig eingestuft werden – und die weitere Entwicklung im Blick zu behalten. Bis die geforderte Ausnahmeregelung steht, bleibt die Rechtslage für den nicht-gewerblichen Pferdetransport eine Grauzone.