Vereinigung Deutscher Tierhalter (VDTH) reicht Klagen gegen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ein

GOT – Tierhalterverband VDTH zieht vor Gericht – und nach Brüssel

Szene
Verband Deutscher Tierhalter (VDTH) - Symbolbild Verband Deutscher Tierhalter (VDTH) - Symbolbild
Drei Jahre Beschwerden, Gespräche, Anhörungen – null Ergebnis. Jetzt folgt der nächste Schritt: Die Vereinigung Deutscher Tierhalter (VDTH) reicht Klagen ein und bereitet eine Beschwerde bei der EU-Kommission vor. Ziel ist die längst überfällige juristische Überprüfung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

Seit November 2022 gilt die novellierte GOT – seither, so die VDTH, klafft eine Lücke zwischen Anspruch und Praxis. Kernproblem: Wann genau ein Tierarzt den einfachen, zweifachen, dreifachen oder vierfachen Satz berechnen darf, regelt die Verordnung nicht. Diese Unschärfe wurde nach Beobachtung der VDTH in den vergangenen Jahren zunehmend zugunsten der Tierärzteschaft ausgelegt – der Spielraum zwischen einfachem und dreifachem Satz, im Notdienst zwischen zweifachem und vierfachem, wandert konsequent nach oben.


Umgekehrt gilt: Eine Unterschreitung des einfachen Satzes ist zwar theoretisch möglich, praktisch aber so erschwert, dass sie faktisch nicht stattfindet. Wettbewerb um den Preis? Findet nicht statt.



Die GOT schafft damit unter Ausschluss von Wettbewerb ein komfortables, finanzielles Sicherheitsnetz, das von der Tierärzteschaft verteidigt wird.



Sabine Reimers-Mortensen, erste Vorsitzende der VDTH.


Über 1.000 Ziffern, keine Kommentierung


Freie Kalkulationen unabhängig von der GOT gelten als unzulässig – so zumindest die Lesart der Tierärzteschaft. Gleichzeitig fehlt eine verbindliche Kommentierung zur korrekten Anwendung der über 1.000 Gebührenziffern. Die Kombination aus starrem Regelwerk und offener Auslegungspraxis ermöglicht Abrechnungen, die ein Vielfaches der sonst üblichen Honorarhöhe erreichen. Selbst die Bundestierärztekammer bestreitet das nicht.


Was das Ministerium eigentlich wollte


Bemerkenswert ist der Blick ins Landwirtschaftsministerium. Ein interner Vermerk aus der Vorbereitungsphase der Novelle hält fest: Der einfache Satz darf auf freiwilliger Basis unterschritten werden, wenn sich der Tierhalter in einer finanziellen Notlage befindet. Und: Eine Abrechnung oberhalb des einfachen Satzes sei nur im begründeten Einzelfall erforderlich – der einfache Satz sei im Regelfall kostendeckend. Zwischen dieser theoretischen Einschätzung und den praktisch gelebten Abrechnungen liegt eine erhebliche Distanz. Zu Kosten von Tierhalterinnen und -haltern.


Klagen und Beschwerde in Brüssel


Die VDTH will diesen Umstand jetzt juristisch abklären lassen. In den kommenden Wochen reicht sie mehrere Klagen ein, mit denen sie Rückforderungsansprüche für bereits bezahlte, aus ihrer Sicht überhöhte Rechnungen geltend macht.


EU-Dienstleistungsrichtlinie verletzt?


Parallel bereitet der Verband eine Beschwerde bei der EU-Kommission wegen möglicher Verletzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie vor. Dabnein ist beispielsweise die Rechtfertigung der staatlichen Gebührenverordnung durch die Bundesregierung betroffen. Und außerdem die mit der GOT-2022 eingeführte Hausbesuchsgebühr. Sie lässt sich mehrfach berechnen, wenn ein Tierarzt am selben Ort mehrere Tiere unterschiedlicher Halter behandelt – ein Mechanismus, der laut VDTH zu systematischer Überkompensation und Doppelbewertung führt und mit dem tatsächlichen Aufwand eines einzelnen Hausbesuchs kaum noch etwas zu tun hat.


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