Fall Anders Sjöbeck Hoeck: Berufung gegen Freispruch der Zeugin Michaela Navrsted Jensen
Anders Sjobeck Hoeck bei den Weltmeisterschaften der jungen Dressurpferde 2026 in Verden. Foto: sportfotos-lafrentz.de Michaela Navrsted Jensen war am 16. April 2026 vom Amtsgericht Glostrup in einem von Anders Hoeck angestrengten Zivilverfahren freigesprochen worden.
Hoeck hatte unter Berufung auf § 269 des dänischen Strafgesetzbuches Verleumdungsklage gegen sie eingereicht, nachdem sie als Zeugin in einem früheren Verfahren ausgesagt hatte.
Der Richter hatte Anders Hoeck im Zuge des Freispruchs nahegelegt, einen Schlussstrich unter die Angelegenheit zu ziehen und neu anzufangen. Michaela Navrsted Jensen hatte gehofft, der Fall sei mit dem Freispruch abgeschlossen.
Hintergrund: Der Vorfall vom August 2023
Der gesamte Fall geht auf einen viel diskutierten Vorfall bei einer Stutenleistungsprüfung des Dänischen Warmblutverbandes (Dansk Varmblod) am 19. August 2023 zurück. Damals wurde Anders Sjöbeck Hoeck von der Veranstaltung disqualifiziert, weil er sich nach Einschätzung der Technischen Delegierten Birgitte Yvonne Tribler grob und gewaltsam gegenüber seinem Pferd auf dem Aufwärmplatz verhalten und sein Vorgehen trotz Aufforderung nicht gemäßigt hatte. Tribler meldete ihn daraufhin beim Dänischen Reitsportverband.
Michaela Navrsted Jensen, die selbst an der Prüfung teilnahm und ihre Stute direkt nach Anders Hoeck ritt, war als Zeugin vor Ort. Sie befand sich zu Fuß in der Mitte der Reithalle, bevor sie selbst an der Reihe war, und sagte später im Verfahren in Aarhus aus, in dem Anders Hoeck gegen Dansk Varmblod geklagt hatte. Dieses Verfahren wurde ebenfalls zugunsten des Warmblutverbandes entschieden.
Sperre durch den Dänischen Reitsportverband
Wie EQUI PAGES bereits berichtet hat, hat der Dänische Reitsportverband (DRF) im Januar 2026 als Konsequenz aus dem Verhalten von Anders Hoeck und dessen Folgen entschieden, den Reiter für das gesamte Jahr 2026 von allen sportlichen und züchterischen Veranstaltungen in Dänemark auszuschließen. Der DRF begründete die Entscheidung damit, dass Hoecks Vorgehen nicht mit den Werten und ethischen Richtlinien des Verbandes vereinbar sei und das Wohl des Pferdes im Reitsport oberste Priorität haben müsse. Ende des Jahres wolle man die Sperre erneut überprüfen.
Auch die deutsche FN hatte sich der Entscheidung des dänischen Verbandes angeschlossen. Nach § 65 Ziffern 1.3 und 1.4 LPO darf ein von der FEI oder einer nationalen FN gesperrter Reiter nicht an PLS in Deutschland teilnehmen, sofern die deutsche FN nicht abweichend entscheidet. Gemäß § 20 Ziffer 1 LPO kann zudem die Jahresturnierlizenz verweigert oder entzogen werden. Damit ist Anders Sjöbeck Hoeck 2026 voraussichtlich auch auf deutschen Turnieren – etwa beim Trakehner Bundesturnier oder Bundeschampionat, wo er regelmäßig am Start war – nicht startberechtigt.
Allerdings durfte er weiterhin an privaten Veranstaltungen teilnehmen und ritt dementsprechend bei Hengstvorführungen mit.
Verfahren gegen die Technische Delegierte
Parallel läuft ein weiteres Verfahren: Anders Uve Sjøbeck Hoeck hat auch gegen das Urteil im Verfahren gegen die Technische Delegierte Birgitte Yvonne Tribler Berufung eingelegt. Tribler war in einem Zivilprozess wegen Rufschädigung verklagt worden; im November 2025 hatte das Gericht zu ihren Gunsten entschieden. Der Berufungstermin vor dem Landgericht ist auf den 14. Januar 2027 angesetzt.
Im Fall Michaela Navrsted Jensen steht ein Verhandlungstermin vor dem Landgericht, das die letzte Instanz in diesem Verfahren bildet, noch nicht fest. Das Dänische Reitsportmagazin „Ridehesten“ hat zuerst von der neuen Entwicklung des Falls berichtet und dabei sowohl mit Michaela Navrsted Jensen als auch mit dem Dänischen Reitsportverband und Jens-Erik Majlund gesprochen.