Interview mit dem DRV Vorsitzenden Dr. Carsten Munk zu den Neuerungen beim Bundeschampionat
Wie die Deutsche Richtervereinigung zum neuen Bundeschampionatsformat steht
Symbolfoto: sportfotos-lafrentz.de/FN/M. Kaup Herr Dr. Munk, inwieweit war die Deutsche Richtervereinigung an den Beschlüssen zu den Veränderungen bei den Reitpferden beim Bundeschampionat beteiligt und wer war überhaupt daran beteiligt?
Vertreter der Deutschen Richtervereinigung (DRV) waren sowohl bei dem Jungpferdegipfel am 05.02.2026 in Warendorf als auch bei dem anschließend einberufenen einmal tagenden Arbeitskreis „Veränderungen für 3- und 4-jährige Reitpferde beim Bundeschampionat“ eingeladen. Als Zielsetzung dieser Veranstaltungen hat Pferdesport Deutschland (Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN)) vorgegeben, dass am Reitpferdeviereck Veränderungen im Sinne des Tierwohls diskutiert und beschlossen werden sollten, um die in den Social Media teilweise herbe Kritik an den Jungpferdeprüfungen zu unterbinden oder zumindest einzudämmen.
In der Einleitung zum Jungpferdegipfel wurde den Teilnehmern mitgeteilt, dass aufgrund einer sinnvollen Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer die Zuchtverbände nur in begrenzter Anzahl eingeladen werden konnten und auf Vertreter der Landesverbände gänzlich verzichtet werden musste. Ansonsten sollte eine repräsentative Auswahl von Pferdeleuten präsent sein. Nach meinem Verständnis war die Teilnehmergruppe recht heterogen zusammengesetzt: es waren Reiter, Ausbilder, Hengsthalter, Züchter und Bundestrainer anwesend. Die Auswahlkriterien von Pferdesport Deutschland sind mir im Einzelnen allerdings nicht bekannt.
Die Vertreter der DRV haben ihre Anmerkungen zu den verschiedenen Änderungsvorschlägen gemacht, aber auch insbesondere ihre Ablehnung zu den angedachten Änderungen der Abläufe und der Beurteilungskriterien in den Reitpferdeprüfungen formuliert. Die DRV hat nachfolgend in einem ausführlichen Schreiben anPferdesport Deutschland nochmals ihre diesbezüglichen Bedenken und ihre Ablehnung zum Ausdruck gebracht und insbesondere auf die aus diesen Veränderungen resultierenden Konsequenzen für die Richtertätigkeit und die Richterausbildung hingewiesen. Eine Beantwortung dieses Schreibens vom 02.03.2026 steht noch aus. Diese Kritik der DRV wurde dann in verschiedenen Online-Sitzungen mit Pferdesport Deutschland wiederholt.
Sind die Änderungen überhaupt LPO-konform?
Die LPO sieht für die Reitpferdeprüfungen unter § 305 „Anforderungen und Bewertung“ vor, dass die „Vorstellung der Pferde unter dem Teilnehmer in Gruppen von bis zu drei Pferden und an der Hand (ohne Sattel) (!) gemäß Aufgabenheft Reiten zu erfolgen hat. Beurteilt werden die natürlichen Bewegungen des Pferdes in den drei Grundgangarten (…) sowie Rittigkeit und der Typ sowie die Qualität des Körperbaus“.Insgesamt sind somit fünf Einzelnoten zu vergeben, wobei gemäß LPO nur ganze und halbe Noten vergeben werden dürfen. Nunmehr sollen die Noten allerdings auch in Dezimalstellen angegeben werden können.
Ihre Frage nach der LPO-Konformität müsste korrekterweise noch ergänzt werden um die Frage nach der Konformität mit dem „Merkblatt Reitpferdeprüfungen“ und der Konformität mit der aktuell nach LPO/Merkblatt gültigen „Richterkarte Reitpferdeprüfung“. An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass das derzeit gültige Merkblatt und die derzeit gültige Richterkarte mit den darin aufgeführten prioritär angeordneten Leitgedanken von der DRV in engster Abstimmung mit der FN entwickelt wurden.
Um ihre Frage zu beantworten: eine LPO-Konformität ist an vielen und aus unserer Sicht ganz wesentlichen Punkten tatsächlich nicht gegeben! Erhebliche Abweichungen ergeben sich darüber hinaus ebenfalls zu den grundsätzlichen Ausführungen im Merkblatt Reitpferdeprüfungen. Insofern wurde im Rahmen der Mitgliederversammlung der DRV am 21.03.2026 der einstimmige (!) Beschluss gefasst, dass sowohl im Lande als auch bei den Bundeschampionaten die Reitpferdeprüfungen sowohl LPO- als auch Merkblatt-konform durchzuführen sind. Diese Forderung hat die DRV auch gegenüber Pferdesport Deutschland erhoben!
Pferdesport Deutschland gedenkt diese fehlende Konformität dadurch zu umgehen, dass die Reitpferdeprüfungen bei den Bundeschampionaten nunmehr einfachheitshalber als „Pilotprojekt“ deklariert werden.
Eine der drastischsten Veränderungen ist die Abschaffung der Exterieurbeurteilung an der Hand. Wie stehen Sie dazu?
Wir sollten hier nicht mehr den Begriff Exterieur verwenden, der tatsächlich in der Zucht eine etwas andere Bedeutung hat, sondern die etablierten Begriffe „Typ und Qualität des Körperbaus“.
Die Vorstellung der Pferde in der Reitpferdeprüfung soll bei den Bundeschampionaten sowie an den Landes- und Verbandschampionaten nunmehr ausschließlich (!) unter dem Sattel erfolgen. Die bisherige 5. Note Beurteilung von Typ und Qualität des Körperbaus wird jetzt außerdem ersetzt durch das Merkmal „Gesamteindruck als Reitpferd“. Die sehr aussagekräftige Typ-Beurteilung als ein Beurteilungsschwerpunkt tritt somit gänzlich in den Hintergrund.
Diese letzte Note „Gesamteindruck als Reitpferd“ stellt demnach vornehmlich eine Zusammenfassung der jeweiligen Bewegungs- und Reitqualität dar und lässt dadurch die Körperqualität eines Pferdes unberechtigterweise in eine untergeordnete Priorität abgleiten. Die fünfte Note sollte daher der Beurteilung von Typ und Qualität des Körperbaus als alleiniges Merkmal vorbehalten bleiben und darf nicht durch Hinzufügung eines Gesamteindrucks verwässert werden!
Die Herabminderung der Wertigkeit der Körperqualität nach dem neuen Beurteilungssystem wird noch dadurch unterstrichen, dass eine Beurteilung der Pferde im Stand am Ende der Prüfungsaufgabe (im nicht-abgesattelten Zustand!) zwar möglich ist, im Bedarfsfall von den Richtern jedoch angewiesen werden muss. Die Körperqualität ist von den Richtern „im Normalfall“ somit quasi im Vorbeireiten zu beurteilen.
Die in die neue Richterkarte übernommenen Leitgedanken Reitpferdepoints und Körperqualität sind mit dieser geforderten Vorgehensweise jedoch nicht im Einzelnen zu beurteilen und erfordern nunmehr hellseherische Fähigkeiten von der Richtergruppe!
Diese Verbannung des Beurteilungskriteriums Typ und Qualität des Körperbaus nahezu in die Bedeutungslosigkeit und dann noch in der Kombination mit dem Gesamteindruck ist eine gravierende fachliche Fehlentscheidung, die nicht nur unsere Zuchtprinzipien auf den Kopf stellt, sondern die über Generationen weitergegebenen Grundprinzipien der Reitpferdebeurteilung. Hier wird völlig missachtet, dass die Körperqualität ganz entscheidenden Einfluss auf die Sporttauglichkeit und die Gesundheit des Pferdes hat und die Qualität der Grundgangarten und die Reiteigenschaften in höchstem Maße von der Körperqualität abhängig sind. Es ist gerade Aufgabe des Richters die körperlichen Funktionen eines Pferdes – in Konformität mit dem Interieur des Pferdes! – zu erkennen und zu bewerten. Die Beurteilung der Körperqualität kann keinesfalls, wie beabsichtigt, in dieser Form eingeschränkt werden! Auch dagegen hat sich die DRV massiv ausgesprochen!
Die in den letzten Jahrzehnten erzielten erheblichen Leistungssteigerungen unserer Pferde, deren grundlegende Verbesserung der Reiteigenschaften und ihrer Bewegungsqualitäten sowie des gesamten Erscheinungsbildes hinsichtlich ihrer Typausprägung hat die Zucht durch Verbesserung der Körperqualität erreicht! Diesen Fortschritt sollte der Reitsport würdigen und gleichsam im Fokus behalten!
Anmerken möchte ich noch, dass der Verzicht auf die Beurteilung von Typ und Qualität des Körperbaus im abgesattelten Zustand und dessen Bewertung quasi im Vorbeireiten von Pferdesport Deutschland – man glaubt es kaum - mit einer Verkürzung der Verweilzeit der Pferde im Reitpferdeviereck und mit einer dadurch erzielten Verbesserung des Pferdewohls begründet wurde!
Die in die neue Richterkarte übernommenen Leitgedanken Reitpferdepoints und Körperqualität sind mit dieser geforderten Vorgehensweise jedoch nicht im Einzelnen zu beurteilen und erfordern nunmehr hellseherische Fähigkeiten von der Richtergruppe!
Was halten Sie von der Umdefinition der Rittigkeitsnote in eine Bewertung für das „Gerittensein“ des Pferdes? Und wie genau differenzieren Sie zwischen der natürlichen Veranlagung des Pferdes und dem, was der Reiter aus einem Pferd herausholt?
In den Print-Medien hatte Pferdesport Deutschland bislang verkündet, dass der Fokus der Beurteilung der Rittigkeit auf der altersgemäßen Präsentation der Pferde liegen soll. Da im Rahmen der Reitpferdeprüfung jedoch schwerpunktmäßig die Qualität eines Reitpferdes zu überprüfen ist, darf die reiterliche Präsentation – insbesondere, wenn diese Mängel aufweist – nicht unbeachtet bleiben, jedoch nicht das eigentliche Ziel der Beurteilung sein.
In den letzten Jahren wurde unmittelbar vor Beginn der Bundeschampionate am Prüfungsviereck für alle Teilnehmer in den Reitpferdeprüfungen eine Unterweisung vorgenommen, bei der auch die Anforderungen an die Vorbereitung und die Präsentation der Pferde auf dem Prüfungsviereck definiert wurden. Insbesondere standen als kritikwürdige Punkte, die sogar zum Ausschluss führen können, das forcierte Reiten in unnatürlicher Aktion, eine unnatürliche Beizäumung, die Präsentation in unangemessenem Tempo sowie nachhaltige Undurchlässigkeiten und ein ungeschmeidiger Sitz im Vordergrund. Die Richtergruppe hatte darüber hinaus die Möglichkeit während der laufenden Prüfung entsprechende Mahnungen vorzunehmen.
Insbesondere in den Sozialen Medien wird die Haltung der Pferde (Anlehnung) in der Reitpferdeprüfung oftmals generell als dem Alter nicht angemessen kritisiert. In der von Pferdesport Deutschland neu konzipierten Richterkarte für die Note zur Rittigkeit wird als Leitgedanke nunmehr auch der Begriff „altersgemäße Anlehnung“ angeführt.
Was ist aber nun eine „altersgemäße Anlehnung“? Unsere Reitlehre definiert die einzunehmende Haltung eines jungen Pferdes, das noch ohne einen Versammlungsgrad geht, als „in Anlehnung gehend“, wobei ausdrücklich nicht nur die Verbindung zwischen Reiterhand und Pferdemaul gemeint ist, sondern auch dessen Kopf-/Halshaltung und sein übriger Rahmen. Diese Kopf-/Halshaltung hat sich jedoch nicht schematisch entsprechend dem Alter des Pferdes zu gestalten, sondern in Relation zu dessen Bewegungsabläufen und in Abhängigkeit von den konstruktionellen Gegebenheiten des Körperbaus.
Ein Pferd, das sich z. B. im Trab und Galopp naturgegeben mit tief und weit vorgreifender Hinterhand in klarer Geschlossenheit aktiv bergauf bewegt, muss sich zwangsläufig in einer anderen Haltung präsentieren können als ein Pferd mit einem mehr oder weniger horizontalen Bewegungsablauf. Von Pferden mit einem derart bergauf gerichteten Bewegungsablauf eine „normierte“ – lediglich am Alter des Pferdes orientierte – Haltung abzufordern, führt zwangsläufig zu Beeinträchtigungen des Bewegungsablaufs. Ich bitte, mich nicht falsch zu verstehen: Ich rede nicht einer falsch verstandenen Beizäumung/Aufrichtung das Wort, sondern ich versuche zu verdeutlichen, dass die vom Pferd einzunehmende Haltung nicht zwangsläufig altersbedingt und schematisch zu erfolgen hat, sondern ganz individuell in Abhängigkeit vom jeweiligen Bewegungsablauf und Körperbau zu gestalten ist. Insofern ist für mich der Begriff „altersbedingt“ falsch verwendet. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass sich die Körperhaltung auch des drei- und vierjährigen Pferdes mit der fortschreitenden Ausbildung kontinuierlich verändert und nicht statisch „konserviert“ bleiben darf.
In unserem Merkblatt Reitpferdeprüfungen definieren wir die Rittigkeit/Reiteigenschaften über Bewegungsmerkmale (z.B. natürliche Geschlossenheit, Aktivität der Hinterhand, Rückentätigkeit usw.), Haltungsmerkmale (z.B. Körperformierung aus Bewegungsfluss von der Hinterhand bis zur Hand des Reiters, stete und weiche Anlehnung, Gleichgewicht usw.) sowie Temperamentsmerkmale (Ausgeglichenheit, Aufmerksamkeit, Sensibilität und Reaktion auf Hilfen und Einwirkung usw.). Auf diese Vielzahl von Merkmalen muss sich das Auge des beurteilenden Richters konzentrieren, wobei die Anlehnung und das oftmals als nahezu alleiniges Merkmal herangezogene Zügel-aus-der-Hand-kauen-lassen lediglich einen Teilaspekt dieser Gesamtmerkmale darstellen.
Ihre Frage nach einer Trennung zwischen natürlicher Veranlagung einerseits und reiterlicher (ggf. Ausbildungs-) Leistung andererseits lässt sich nicht ganz einfach beantworten. Eines muss klar sein: die vierte Note „Rittigkeit“ darf nach wie vor keine Note für die Ausbildung sein!
Pferden, die sich z.B. mit guter Geschlossenheit, aktiv abfußender Hinterhand und einem geschmeidigem Bewegungsfluss über den Rücken präsentieren lassen, können bedenkenlos diesbezüglich positive Reiteigenschaften unterstellt werden. Klar ist aber auch: Derartige positive Eigenschaften können nur von einem geschmeidig und sicher einwirkenden Reiter abgerufen werden – wenn sie denn auch beim Pferd vorhanden sind! Insofern ist hier selbstverständlich eine Wechselwirkung zwischen Reiter und Pferd gegeben.
Wie könnte es denn gelingen, auch die pferdegerechte Vorstellung stärker zu honorieren und so Anreize für eine dem Alter des Pferdes angemessene Ausbildung zu schaffen?
Wie oben bereits erwähnt, wird eine nicht-pferdegerechte Vorstellung durch Minderung einzelner oder mehrerer Noten bis zur Möglichkeit des Ausschlusses des Teilnehmers geahndet. Umgekehrt wird sich eine positiv zu beurteilende Präsentation nicht nur über das Merkmal „Harmonie“ im Rahmen der Beurteilung der Bewegungs- und Reitqualität positiv auswirken. Insofern wird durchaus die „pferdegerechte Vorstellung“ mit ihren entsprechenden Auswirkungen auf die Gang- und Reitqualität honoriert. Ich gehe davon aus, dass dies den Reitern, Ausbildern und Züchtern auch so bewusst ist und die Reiter ihre Präsentation entsprechend gestalten.
Ich schließe mich nicht der Meinung an, dass die Ausbildung generell nicht dem Alter der Pferde angemessen sei. Ich gestehe aber auch zu, dass es hier leider auch Ausnahmen in glücklicherweise geringer Anzahl gibt. Die „Produkte“ dieser Tätigkeiten sind allerdings nicht diejenigen, die in Reitpferdeprüfungen brillieren!
Aus meiner Sicht bestehen die Probleme bezüglich einer nicht angemessenen Ausbildung darin, dass die Pferde – zu einem geringen Teil – zu früh und nicht fachgerecht in Arbeit genommen und bisweilen auch körperlich überfordert werden.
Gemeinsam mit Pferdesport Deutschland haben wir als DRV versucht, diesen Tendenzen gegenüber Rechnung zu tragen: Dreijährige Pferde dürfen gem. LPO erst ab dem 1. Mai eines laufenden Jahres und ausschließlich in Basisprüfungen (Gewöhnungs-LP bzw. Reitpferde-LP) eingesetzt werden. Der Fremdreitertest bei den Bundeschampionaten wurde zur Schonung der dreijährigen Pferde gestrichen; dieser soll nunmehr auch bei den vierjährigen Pferden entfallen. Bei den dreijährigen Pferden wurde seit dem letzten Jahr auf das Tritte-verlängern verzichtet und in diesem Jahr soll bei den Bundeschampionaten der Einsatz der dreijährigen Pferde auf eine Prüfung reduziert werden. Die Rittigkeitstests wurden mit Änderung des Aufgabenheftes verkürzt und dem Pferdealter in ihren Anforderungen angepasst. Alle diese angeführten Veränderungen waren und sind ein Beitrag zur Förderung des Tierwohls.
Begrüßen kann man auch die bei vielen Veranstaltungen und auch bei den Bundeschampionaten vorgenommenen Warm-Ups für alle Altersklassen, die für eine deutliche Entspannung bei den Pferden sorgen.
Wie Sie ersehen können, sind Pferdesport Deutschland und die DRV durchaus bemüht, mit Blick auf das Wohl der jungen Pferde Veränderungen vorzunehmen, die zu einer Besserung führen.
Allerdings muss man kritisch sein, wenn gegen die überlieferten Grundsätze der Reiterei bzw. gegen die Beurteilungsgrundsätze des Richtens verändert wird. Das Propagieren anderer Reitweisen, anderer Sitzformen und anderer Haltungen des Pferdes in der Reitpferdeprüfung halte ich für vollständig überflüssig! Unsere Reitweise nach den überlieferten Grundsätzen ist nach wie vor praktiziertes Tierwohl!
Sie hatten sich dafür stark gemacht, dass der Fremdreitertest für die Dreijährigen abgeschafft wird. Nun gibt es auch keinen reitenden Richter mehr für die Vierjährigen. Was denken Sie darüber?
Ich denke, die Gründe für die Abschaffung des Fremdreitertests bei den dreijährigen Reitpferden lassen sich in gleichem Maße auch auf die Abschaffung dieses Tests für die vierjährigen Pferde übertragen. Man muss den Erkenntnisgewinn durch den Fremdreiter hinsichtlich der Rittigkeit ins Verhältnis setzen zu der zusätzlichen Beanspruchung der Pferde durch diesen Test und der gesamten Beanspruchung während der Bundeschampionate. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass es generell eine gute Übereinstimmung zwischen den Beobachtungen der Richtergruppe und dem Fremdreiter gab. Insofern begrüße ich persönlich den nunmehr vorgesehenen Verzicht auch zur Schonung der vierjährigen Pferde.
Statt der Reitpferdeprüfung für die Vierjährigen sollen sie demnächst eine Dressurpferdeprüfung der Klasse A gehen. Was stehen Sie als Richter, aber auch als Pferdemann dazu?
Ich habe dazu eine etwas zwiespältige Meinung. Die Finalteilnehmer für die Dressurpferdeprüfung der Klasse A werden über eine Reitpferdeprüfung mit den dort zugrunde liegenden Beurteilungskriterien ermittelt. Die Dressurpferdeprüfung der Klasse A hat wiederum eigene, andere Kriterien, die sich nur zum Teil mit denen der Reitpferdeprüfung decken. Meiner Meinung nach sollten die Finalteilnehmer jedoch wieder nach denselben Bewertungsmaßstäben wie in der Vorprüfung beurteilt werden.
Von den Befürwortern der Dressurpferdeprüfung der Klasse A als Finalprüfung wurde angeführt, dass diese Prüfung doch keine Steigerung hinsichtlich der Anforderungen an die Pferde beinhalte. Dem widerspreche ich.
Für mich ist es schon ein Unterschied, ob ein junges Pferd in der Gruppe und im Hintereinanderreiten eine Aufgabe mit recht einfacher Linienführung absolvieren muss oder nunmehr alleine eine Aufgabe mit zweifellos höheren Anforderungen insbesondere an die Durchlässigkeit zu bewältigen hat. Erschwerend kommt hinzu, dass das Leichttraben in der Reitpferdeprüfung im Arbeitstrab nunmehr abgelöst wird durch das Aussitzen in der Dressurpferdeprüfung.
Die Beurteilungskriterien haben sich in der Dressurpferdeprüfung der Klasse A gegenüber der Reitpferdeprüfung erhöht: Sind in der Reitpferdeprüfung die Merkmale Bewegungsqualität, Reitqualität/Rittigkeit und Körperqualität zu beurteilen, so ist in der Dressurpferdeprüfung mit Verzicht auf eine Beurteilung der Körperqualität zusätzlich zu entscheiden, ob die Qualität der Grundgangarten den Anforderungen an ein Dressurpferd der Klasse A entspricht, sich das Pferd unter Beachtung der Punkte der Ausbildungsskala ausbildungsmäßig auf dem richtigen Weg befindet und ob das Pferd eine positive Perspektive für den weiteren Dressursport besitzt. Diese Anforderungen sind in der Tat eine umfangreichere Ergänzung zur Reitpferdeprüfung.
Hier wird man im Anschluss an das vorgesehene Pilotprojekt sehr sorgfältig prüfen müssen, ob der Wechsel von einer Basisprüfung (Reitpferdeprüfung) zu einer Aufbauprüfung (Dressurpferdeprüfung Kl. A) innerhalb dieses Teilnehmerfeldes gerechtfertigt ist oder ob ggf. infolge der unterschiedlichen Beurteilungskriterien nunmehr andere Pferde nach vorne zu stellen waren.
Von den sportlichen und fachlichen Bedenken abgesehen, Sinn und Zweck der Maßnahmen war es ja, das Tierwohl beim Bundeschampionat stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Glauben Sie, dass dies durch die Neuerungen erreicht wird? Wenn nein, was könnte/sollte/müsste aus Ihrer Sicht getan werden?
Ich denke, man muss darauf achten, dass die Bemühungen zur Veränderung nicht zum Selbstzweck werden. Die bei den Bundeschampionaten angedachten Veränderungen der Rahmenbedingungen (Einsatzbegrenzung der dreijährigen Reitpferde, Warm Ups auf dem Prüfungsviereck, Wegfall der Stehplatztribüne etc.) können sicherlich zur Steigerung des Tierwohls beitragen; ob sie allerdings in der breiten Öffentlichkeit und vor allen Dingen von den Teilnehmern auch als solche Verbesserungen wahrgenommen wurden, müsste im Anschluss an die Veranstaltung überprüft werden.
Ich glaube nicht, dass die Prüfungsbedingungen im Sinne einer Steigerung des Tierwohls noch weiter effektiviert werden müssten. Wir als DRV vertreten ganz im Gegenteil die Ansicht, dass man den fachlich nicht nachvollziehbaren Eingriff in das Prüfungskonzept der Reitpferdeprüfung rückabwickeln und wieder zurückfinden sollte zur LPO- und Merkblattkonformität.
Dr. Carsten Munk

Der Diplom-Geologe Dr. Carsten Munk ist in seiner Jugend Dressur, Springen und Vielseitigkeit geritten, bis er sich auf die Dressur festgelegt und hier Erfolge bis zur schweren Klasse gesammelt hat. 1988 wurde er Richter. 2021 übernahm er den Vorsitz der Deutschen Richtervereinigung. Er hat Pferde nicht nur im sportlichen Kontext beurteilt, sondern als Körkommissar auch auf ihre Zuchttauglichkeit hin.


