Controlled Medication

Josch Löhden nachträglich in Basel disqualifiziert

Springen
Josch Löhden und EIC Schabernack in Basel 2026. Foto: Sportfotos-lafrentz.de Josch Löhden und EIC Schabernack in Basel 2026. Foto: Sportfotos-lafrentz.de
Ein herber Schlag für Springreiter Josch Löhden. Sein EIC Schabernack wurde in Basel positiv auf eine im Wettkampf verbotene Substanz aus dem Bereich "kontrollierte Medikation" getestet.

Im Januar hatte Josch Löhden (34) mit dem Sieg in der Goldenen Trommel von Basel den bislang wichtigsten Erfolg seiner Karriere im Springsattel gefeiert. Anfang Februar wurde ihm mitgeteilt, dass die in Basel genommene Dopingprobe seines Pferdes EIC Schabernack positiv ausgefallen war.


Bei dem zehnjährigen Hannoveraner Wallach wurde die Substanz Triamcinolone acetonide nachgewiesen, ein Kortisonpräparat aus der Humanmedizin, das unter die Rubrik „Controlled Medication“ fällt. Dazu gehören Substanzen, die prinzipiell bei Pferden eingesetzt werden dürfen, aber nicht im Wettkampf.


Triamcinolon ist ein Depotkortison, das bevorzugt für Gelenksinjektionen verwendet wird, seltener für intramuskuläre Behandlungen. Das Präparat war vor 21 Jahren schon einmal in aller Munde, weil Meredith Michaels-Beerbaums Shutterfly im Rahmen der EM 2005 in Mannheim darauf getestet wurde.


Fast Track Verfahren


Laut FEI Angaben beträgt die Ausscheidungszeit für das Medikament sieben Tage. Josch Löhden wartete elf Tage, bis er nach der Behandlung zwischen Weihnachten und Neujahr aufs Turnier nach Basel fuhr. Mit vier Tagen mehr als der angegebenen Ausscheidungszeit wähnte er sich auf der sicheren Seite. Umso größer der Schock, als dann die Nachricht von dem positiven Test kam.


Da Löhden bislang noch nicht durch einen Medikationsverstoß aufgefallen war, stand es ihm frei, sich für das sogenannte Fast Track Verfahren der FEI zu entscheiden. Dieses kommt ausschließlich bei Fällen von „Controlled Medication“ infrage und auch nur beim Erstvergehen. Die verantwortliche Person, was meistens der Reiter ist, akzeptiert die Aberkennung seiner Ergebnisse und damit der Weltranglistenpunkte, zahlt eine Strafe und gibt sein Preisgeld zurück. Es gibt keine Sperre. Fällt der Reiter innerhalb der nächsten vier Jahre noch einmal auf, geht der Fall direkt ans FEI Schiedsgericht.


Die Möglichkeit, sich an das Schiedsgericht zu wenden und die Öffnung der B-Probe zu beantragen, hätte Löhden auch jetzt schon gehabt, doch er sagt: „Ich habe darin keinen Sinn gesehen. Ich wusste ja, dass das Pferd behandelt worden ist. Der Sieg ist weg und das war DER Sieg überhaupt. Aber es ist jetzt nicht mehr zu ändern.“ Weiter betonte er: „Das war eine reine Pflegemaßnahme und hatte überhaupt nichts mit Leistungssteigerung zu tun.“


Dadurch, dass er das Fast Track Verfahren mit allen Konsequenzen akzeptiert hat, wurde Löhden nicht gesperrt.


Unterschiedliche Wartezeiten


Von aktuell fünf Fällen, die innerhalb der vergangenen vier Wochen im Fast Track Verfahren entschieden wurden, war bei dreien Triamcinolone die gefundene Substanz. Löhden sagt, im Nachhinein habe er von mehreren Kollegen gehört, dass die von der FEI angegebene Ausscheidungszeit zu kurz sei. Tatsächlich gibt die FN das Medikament mit einer Karenzzeit von 56 Tagen an.


Warum ist das so? Die FEI gibt die Ausscheidungszeit an. Um diese herauszufinden, wurde einer begrenzten Anzahl an Pferden das zu testende Medikament in therapeutisch wirksamer Dosis verabreicht und anschließend getestet, wie lange es dauerte, bis die Substanz nicht mehr nachweisbar war. Diese Angaben sind allerdings immer nur Richtwerte und repräsentieren nicht die gesamte Pferdepopulation, weil jeder Stoffwechsel individuell ist. Darauf weist die FEI auch explizit hin.


Die FN hingegen nimmt die Ausscheidungszeit und die individuellen Eigenschaften des zu verabreichenden Medikaments als Ausgangsbasis und addiert einen individuellen Sicherheitszuschlag, um auf die empfohlene Karenzzeit zu kommen und dem Reiter damit größtmögliche Sicherheit zu geben.


 


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