Simon Delestre scheitert mit Beschwerde gegen Richterentscheidung in Prag
Simon Delestre vs. FEI – lockere Helmbefestigung, potenzieller Millionen-Gewinn futsch, Beschwerde abgewiesen
Simon Delestre mit Cayman Jolly Jumper in Prag. Foto: Sportfotos-lafrentz.de Simon Delestre war vom 20. bis 23. November 2025 zusammen mit Henrik von Eckermann und Abdel Said für die Istanbul Warriors beim Viertelfinale der Global Champions League in Prag am Start gewesen. Bei diesen „Play-Offs“ geht es um viel Geld, 8,5 Millionen Euro in Summe. Delestre lieferte mit Cayman Jolly Jumper eine fehlerfreie Runde und verhalf dem Team damit ins Halbfinale.
Allerdings gab es ein Problem: Der Kinnriemen seines Helmes hatte sich während der letzten vier Sprünge auf dem Weg ins Ziel gelöst. Das fiel einem konkurrierenden Team auf, das den Regelverstoß beim Richtergremium anzeigte. Das sah sich noch einmal die Videos des Rittes an und stellte fest, dass der Verschluss sich tatsächlich gelöst hatte.
Wenige Stunden nach seiner Nullrunde wurde Delestre von den Richtern davon in Kenntnis gesetzt, dass er entsprechend Artikel 256.1.4. in den FEI Jumping Rules eliminiert worden ist. Für sein Team bedeutete das 40 Strafpunkte. Damit rutschte es auf den letzten Platz und der Traum vom großen Geld war geplatzt.
Delestre legt Protest ein
Simon Delestre legte umgehend, um 00.32 Uhr am 21. November, Protest gegen die Entscheidung des Richtergremiums ein. Begründung: Die Richter der Prüfung hätten während seines Rittes keinerlei Beanstandungen gehabt. Der Vorfall sei erst nach Ende der Prüfung von einem Mitglied eines anderen Teams gemeldet worden. Die Entscheidung sei rückwirkend getroffen worden, was den FEI-Vorschriften für Richter widerspreche. Zudem war Delestre der Ansicht, die Istanbul Warriors seien durch die Entscheidung unverhältnismäßig benachteiligt worden.
Doch der Protest wurde abgewiesen und die richterliche Entscheidung bestätigt. Daraufhin legte Delestre (bzw. sein Team in seinem Namen) am 5. Dezember 2025 Beschwerde beim FEI Tribunal gegen die Entscheidung des Richtergremiums ein, seinen Protest zurückzuweisen.
Richterentscheidungen vor Ort sind sakrosankt
Während des Prozesses argumentierte die FEI, sie sei in der Sache gar nicht zuständig. Entscheidungen des Schiedsgerichts vor Ort bei Wettkämpfen seien gemäß der im Januar 2026 vom Schweizer Bundesgericht als oberstem Gericht in Sportangelegenheiten bestätigten Rechtssprechung des Internationalen Sportgerichtshof CAS endgültig.
Dementsprechend argumentierte Delestre, die Richter hätten den Protest sofort zurückweisen müssen. Dass sie dies nicht getan haben, sei eine implizite Anerkennung der Zulässigkeit des Protests.
Doch die FEI berief sich auf Artikel 162.2 der General Rules, nach dem Entscheidungen des Richtergremiums vor Ort endgültig und bindend sind. Zwar gebe es Ausnahmen, doch die träfen hier nicht zu.
Ob die Entscheidung der Ground Jury richtig war oder nicht, sei hier nicht entscheidend. Entscheidend sei, dass die Ground Jury sich an die Regeln gehalten hat und in ihrer Entscheidungshoheit an dieser Stelle souverän ist. Selbst wenn ein Beurteilungsfehler seitens eines Offiziellen vorläge (was hier nicht der Fall ist, es ist unstrittig, dass die Helmbefestigung sich gelöst hat), könnte das FEI Tribunal nur dann eingreifen, wenn die Entscheidung durch Betrug, Willkür oder Korruption beeinflusst worden wäre.
Die gesamte Akte kann man hier einsehen.
Berufung beim CAS möglich
Delestre hätte nun noch die Möglichkeit, sich an den CAS zu wenden. Er hat dafür 21 Tage lang Zeit. Doch er will das Urteil akzeptieren, wie das französische Magazin Grand Prix berichtet. Die Entscheidung habe ihn letztlich nicht überrascht.
„Ich habe zugestimmt, dass mein Team in meinem Namen vorgeht, aber ich war mir des Ergebnisses sicher. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass das FEI-Tribunal eine Entscheidung der Wettkampfrichter vor Ort aufheben würde, was verständlich ist.“