LPO Änderungen 2026: Aus für Rädchensporen, neue Gebisse und mehr Möglichkeiten rund um die Nase

LPO-Änderungen 2026: Von Aus für Rädchensporen bis Zäumungen erklären

Rädersporen mit Zacken sind seit dem 1. Januar 2026 auf Turnieren nicht mehr erlaubt. Foto: EQUI PAGES Rädersporen mit Zacken sind seit dem 1. Januar 2026 auf Turnieren nicht mehr erlaubt. Foto: EQUI PAGES
Mit den LPO-Änderungen 2026 müssen Turnierreiterinnen und -reiter einige Dinge neu bedenken, wenn sie ihren Sportpartner zwecks Turnierstarts verladen. An den Stiefeln wird „abgerüstet“, auch bei z. B. Gebissen, Zäumungen sowie Nasennetzen und Ohrenhauben gibt es Regeländerungen.

Dass die LPO-Änderungen 2026 auch bunte Schabracken in der Dressur erlauben, war für einige Turnierreiterinnen und -reiter eine entscheidende Neuigkeit. Aber noch relevanter sind die Modifikationen am Regelwerk der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) von 2024, die das Tierwohl betreffen.


Nicht mehr „auf Zack“ – Abrüstung bei Rädchensporen


Rädchensporen mit Zacken haben auf Turnieren ausgedient. Generell sind Sporen mit einer maximalen Länge von „4,0 cm, gemessen ab dem Stiefel (ggf. inkl. frei rotierender Rädchen, ohne Zacken“ zulässig. Damit sind Rädchensporen nur noch mit vertikal oder horizontal beweglicher Scheibe auf Turnieren gestattet. Das gilt auch für die Varianten mit beweglichem Ball am Ende des Sporns. Außerdem sind erlaubte Sporen nun um elf Prozent kürzer. Wer es nicht so mit dem Rechnen hat, sollte auf jeden Fall nachmessen: Die Länge ist nun auf 4,0 statt bislang 4,5 Zentimeter begrenzt – gemessen ab dem Stiefel.


Ins Maul geschaut – LPO-Änderung 2026: Gebisse


Wer sein Pferd auf Kandare reitet, hat nun eine verständlicher definierte Auswahl bei den Materialien des Gebisses. Explizit ist von „unterschiedlichen“ Materialien, „z.B. Metall, Gummi, Kunststoff, Leder“ die Rede. Diese sind auch kombinierbar. Auch das Material der Unterlegtrense ist nicht mehr auf „Metall und/oder Kunststoff“ wie bislang beschränkt.


Außerdem sind nun bei Kandaren auch biegsame Kandaren-Mittelstücke erlaubt. Bei den Seitenteilen, also Ober- und Unterbaum, sind wie bisher feststehende, aber jetzt auch „um ihre Längsachse drehbare“ Anzüge zugelassen. Die Definition ist präzisiert worden.


Springen – größere Auswahl an Gebissen


Ab Klasse A sind in allen Spring- und Geländeprüfungen Springkandaren und Baucher-Gebisse seit Januar 2026 erlaubt. Das gilt auch für Springpferde- und Geländepferde-LP ab Kl. A.


Klar definiert ist, wie der Zügel am Pelham regelkonform befestigt wird, „im Steg vom mittleren zum unteren Ring oder ein Paar Zügel im mittleren Ring“. Wie die Springkandare, die im Gegensatz zum Pelham keine Aufzüge hat, korrekt zu verschnallen ist, gehört auch zu den Neuerungen in der seit 1. Januar 2026 geltenden Ausgabe der LPO:


• das Backenstück muss im oberen, kleinen Ring verschnallt werden

• vorgeschriebene Zügelbefestigung:  ein Paar Zügel im großen Ring oder in einem der kleineren Ringe/Halbringe bzw. Schlitze

• bei (optionaler) Verwendung einer Kinnkette (Abbildung siehe c. Pelham):  bewegliche Kinnkette; Kinnkettenunterlage vorgeschrieben aus Leder oder weichem Gummi/Plastik; Kinnkettenhaken müssen frei beweglich sein; Scherriemen zulässig

• Gebissscheiben zulässig

• zulässig mit gebrochenen Mittelstücken und Stangenmittelstücken

• eine Kombination mit Hannoverschem Reithalfter ist nicht zulässig


Was sich in dieser Aufzählung verbirgt: Die Kinnkette, die die Einwirkung des Pelhams auf den Unterkiefer verstärkt, hat auch die Funktion, die Position des Gebisses an der vorgesehenen Stelle sicherzustellen. Ohne Kinnkette, so Expertenmeinung, könnte „im Eifer des Gefechts“ dann das Pelhamgebiss bei starker Handeinwirkung über Gebühr aus die Maulwinkel einwirken.


„Keine Ahnung, was ich da reingeschnallt habe…“


Ab Klasse M** im Springen, in M-Geländeprüfungen sowie in den beiden Teilprüfungen Gelände und Vielseitigkeit ab Klasse M gilt auch weiterhin: Alles geht, solange die Gebisse mit der Reitlehre konform gehen (Richtlinien für Reiten, Fahren und Longieren) „und den Grundsätzen der Unfallverhütung und des Tierschutzes entsprechen“. Ein entscheidender Satz wurde dem Regelwerk aber zugefügt: „Zäumungen müssen auf Anfrage vom Richter durch den Teilnehmer in Funktion und Wirkungsweise begründbar sein“.


Gebisse umwickeln?


Latexbandagen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit im Pferdemaul. Wer meint, das Gebiss seiner Zäumung damit umwickeln zu müssen, kann dies gern tun. Allerdings muss die vorgegebene Gebissstärke inklusive Latex-Wickel erhalten bleiben. Ganz wichtig: In Prüfungen, in denen Stangengebisse unzulässig sind, darf das Latex nicht dazu führen, dass aus dem gebrochenen Trensengebiss eine Stange wird.


Wie hält‘s du’s mit dem Nasenriemen?


International gibt es seit vergangenem Jahr den Messkeil, der überprüft, wie viel Platz zwischen Nasenriemen und Pferdenase besteht. Sprich: „zugeknallten“ Nasenriemen ist ein Riegel vorgeschoben. Auf deutschen Turnieren, das ist neu 2026, „darf“ der Messkeil zur Überprüfung des Reithalfters genutzt werden. Ansonsten gilt nach wie vor die „Zwei-Finger-Regel“ („bei einem Englischen oder Kombinierten Reithalfter ein bis zwei Finger“).


Wer auf ein Reithalfter verzichten möchte, kann jedwede Form von Nasenriemen ab Spring-LP ab Kl. M**, Gelände-LP ab Kl. M, Teilprüfung Gelände und Springen bei Vielseitigkeits-LP ab Kl. M weglassen. Das ist nicht neu, aber auch hier wurde der Satz ergänzt, wonach Funktion und Wirkungsweise begründbar sein müssen.


Fokus Pferdebein in LPO-Änderung 2026


Beim Beinschutz hat sich wenig getan. In den allgemeinen Ausführungen wurde ergänzt, dass Kombinationen zulässigen Beinschutzes zulässig sind. In Siegerehrungen und auf dem Abreiteplatz von allen Arten von Dressurprüfungen ist ein Ballenschutz erlaubt. Der Zusatz, wonach der Kronrand dabei frei bleiben muss, wurde gestrichen.


In Springpferde- und Springprüfungen kann man generell mit Ballenschonern, die den Hufmechanismus nicht einschränken, an den Start gehen. Springpferde dürfen seit Neujahr 2026 an den Hinterbeinen unter den Gamaschen bandagiert sein. Der dies bis 2025 ausschließende Satz wurde gestrichen. Neuerdings sind auch „schonende Unterlagen ohne Kompressionseffekt“ mit Befestigung am Huf durch Tape in allen Springprüfungen ausdrücklich erlaubt. Gleiches gilt für Fesselbänder.


Hufschuhe sind in in Gewöhnungs- (auch Springen), Reitpferde- und Eignungsprüfungen sowie Eignungsleistungsprüfungen mit Gelände nicht mehr zugelassen


Schutz der Sinnesorgane in der LPO 2026


Der Einsatz von Nasennetzen/Nosecover wird seit 1. Januar 2026 generell weniger stark limitiert. Gleiches gilt auch für Ohrenschutz. Sichtfeld und Ohrenspiel dürfen allerdings nicht eingeschränkt werden. Der Ohrenschutz darf nun auch wieder mit dem Nasenriemen verbunden werden. Nur die Fliegenmaske bleibt weiterhin tabu, wenn man auf dem Abreiteplatz Sprünge überwinden möchte. Außerdem gilt auch hier: „Das Ausdruckverhalten des Pferdes muss beurteilt werden können“.


Nasentapes sind in allen Leistungsprüfungen erlaubt.


Hilfszügel


Ein gleitendes Ringmartingal ist jetzt in Prüfungen unter dem Regelwerk der WBO (Wettbewerbs-Ordnung) in Führzügel- und Reiterwettbewerben erlaubt.


Ganz genau kann man die Regelungen in der „mark-up-Version“ des LPO-Ausrüstungskatalogs nachlesen. Hier sind die Änderungen rot hervorgehoben (mark up).


Ponyfreundlicher Aufbau


Manchmal macht die Änderungen eins Verbs in einem Regelwerk schon eine ganze Menge aus: „Starten Pferde und Ponys in einer LP der KI. E bis Kl. M* müssen (zuvor stand hier „sollen“) die Abstände in Kombinationen und/oder Distanzen mit bis zu fünf Galoppsprüngen für Ponys angepasst werden.“


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